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Nach “Höhlenmord auf Teneriffa”: Deutsche Gerichte schützen Pension des Täters


Der Fall war als "Höhlenmord auf Teneriffa" in die Geschichte eingegangen. Thomas H. aus Deutschland sitzt in Spanien eine 39-jährige Haftstrafe ab. Deutsche Gerichte kippten nun eine weitere Klage gegen den Mörder.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 2 Minuten

39 Jahre Haft sitzt Thomas H. aus Sachsen-Anhalt derzeit in Spanien ab. Der verurteilte Doppelmörder hatte auf Teneriffa seine Ehefrau und einen seiner Söhne erschlagen. Das andere Kind konnte fliehen. Nur so wurde der Mann schnell überführt. Der Fall ging als “Höhlenmord auf Teneriffa” in die Geschichte der Kanaren-Insel ein.

Als Beamter a.D. muss H. nun um seine Pension bangen. Aufgrund seiner Verurteilung wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs will der frühere Dienstherr, die Bundesagentur für Arbeit, nun die Pensionsansprüche aberkennen lassen. Als Basis dafür gilt ein Passus im Gesetz. Es ermöglicht, dass schwere Rechtsverstöße auch nach der Pensionierung als “Dienstvergehen” geahndet werden können.

Damit wäre der Weg frei, die Ruhestandsbezüge einzubehalten. Eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg wurde von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen bereits eingereicht. Allerdings wies das Gericht sie zurück. Und so wird argumentiert.

Höhlenmord auf Teneriffa – wird dem Mörder die Pension aberkannt?

Die Arbeitsagentur wirft dem verurteilten Mörder vor, seiner Ehefrau das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit abgesprochen zu haben. Durch den Doppelmord habe er zudem seiner Frau und seinem älteren Sohn das Recht auf Leben genommen.

Damit habe der zur Tatzeit 44-Jährige gegen das Grundgesetz verstoßen, das die Menschenwürde schütze. Der Dienstherr sieht den Beklagten daher als “unwürdig” an, weiter Ruhestands-Bezüge zu beziehen.

Deutsche Gerichte weisen Klage gegen Mörder von Teneriffa zurück

In den ersten beiden Instanzen hat die Arbeitsagentur allerdings eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wiesen die Klage zurück, da der Mann “offensichtlich” aus “rein privaten Motiven” seine Straftaten “ohne jeglichen politischen Bezug” verübt habe. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar wurde erst jetzt veröffentlicht.


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Der Senat unter Vorsitz von Oliver Becker wies auch ein zweites Argument zurück. Demnach verliere ein Beamter zwar seine Pension bei Verurteilungen zu mehr als zwei Jahren Haft. Allerdings gelte das nur bei Verurteilungen durch ein deutsches Gericht. Und der Prozess war H. in Spanien gemacht worden.

“Höhlenmord auf Teneriffa” geht vor das Bundesverwaltungsgericht

Die Arbeitsagentur will den Fall nicht auf sich beruhen lassen. Sie kündigte an, die Pensions-Aufhebung nun vor das Bundesverwaltungsgericht bringen zu wollen. Laut Gericht sei die entsprechende Beschwerde bereits eingegangen. Der Fall des “Höhlenmords auf Teneriffa” geht damit indirekt in die nächste Instanz.

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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