Die Polizei hat einen Mann im Norden Teneriffas festgenommen, der trotz gerichtlichen Haltungsverbots 16 Hunde hielt. Die Tiere wurden auf einer Finca in extrem unhygienischen Zuständen gefunden, geschwächt und unterernährt. Die Beamten stießen zudem auf tote Tiere und Knochenreste.
Verantwortlich für die Festnahme war die Grupo de Protección Medioambiental y del Patrimonio Cultural, eine Spezialeinheit der autonomen Polizei für Delikte rund um Umwelt- und Tierschutz. Eine gerichtliche Entscheidung hatte dem Mann zuvor jede Tierhaltung untersagt.
Die 16 lebend geretteten Hunde waren nicht nur unterernährt und geschwächt, sondern wiesen verschiedene Erkrankungen auf. Nach Polizeiangaben waren sie über längere Zeit ohne tierärztliche Versorgung geblieben. Die Tiere lebten zwischen ihren eigenen Exkrementen und neben Kadavern anderer Tiere. Wie viele Tiere dort verendeten, sollen Ermittlungen klären.
Tote Tiere auf der Finca im Norden Teneriffas
Auf dem Gelände fanden die Beamten organische Überreste mehrerer Tiere. Dazu zählten der Kadaver eines Hundewelpen, ein verendetes Frettchen sowie Knochenreste, die mit Hunden kompatibel sind.
Die Ermittler beschreiben das Gelände als von einem „allgemeinen Verfall“ geprägt, „mit anhaltender Ansammlung von Schmutz, Kot, unbrauchbaren Strukturen und Auslaufzonen ohne Belüftung oder Hygiene, was eine über lange Zeit andauernde Situation ohne jegliche sanitäre Kontrolle belegt“.
Tierquälerei auf Teneriffa: Ermittlungen dauern an
Der Festgenommene war nicht nur wegen Tierquälerei polizeibekannt. Das gerichtliche Haltungsverbot war damit nicht das erste juristische Verfahren gegen ihn. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei will zudem untersuchen, ob der Mann auch an anderen Stellen auf Teneriffa weitere Tiere hält, die gerettet werden können.
Das spanische Tierschutzgesetz gilt als eines der restriktivsten in Europa. Tierquälerei wird mit Geldstrafen und bei besonders schweren Vergehen mit Freiheitsstrafen geahndet. Aufgrund des bereits zuvor ausgesprochenen Haltungsverbots und des desaströsen Zustands einiger Hunde gilt eine Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall als wahrscheinlich.













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