Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (TSJC) hat die Haftstrafe gegen einen Kellner nach einem sexuellen Übergriff auf eine Touristin in Los Cristianos bestätigt. Das Gericht setzte damit ein Urteil der Sechsten Kammer der Provinzgerichtsbarkeit in Santa Cruz de Tenerife durch. Der Mann wurde zu zwei Jahren Haft wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Den Feststellungen zufolge nutzte der Verurteilte die Alkoholisierung der Urlauberin aus und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Dass es zu einer Vergewaltigung kam, sah das Gericht nicht als erwiesen an.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 23. Oktober 2023 in einem Lokal im Centro Comercial San Telmo in Los Cristianos auf Teneriffa. Dort arbeitete der Verurteilte als Kellner.
Sexueller Übergriff auf Teneriffa
Die Frau hielt sich in jener Nacht mit einer Freundin in dem Lokal auf und trank Alkohol. Später nahmen beide eine Einladung des Mannes an, in ein Apartment zu gehen und dort weiterzutrinken.
In den frühen Morgenstunden legte sich die Touristin auf das Sofa im Wohnzimmer und schlief ein. In diesem Moment nahm der Angeklagte laut Gericht sexuelle Handlungen an ihr vor und nutzte ihren alkoholisierten Zustand aus.
Zwei Jahre Haft und 2000 Euro Entschädigung
Neben der Freiheitsstrafe verurteilte das Gericht den Mann zu einer Entschädigung von 2000 Euro an die Betroffene.
Weitere Angaben zum Verurteilten oder zu möglichen Auflagen gehen aus den Gerichtsunterlagen nicht hervor.
Mit der Entscheidung des TSJC ist das Urteil der Vorinstanz als rechtskräftig bestätigt. Das Centro Comercial San Telmo zählt zu den stark frequentierten Bereichen im Nachtleben von Los Cristianos im Süden Teneriffas.
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Kellner vergeht sich an Teneriffa-Touristin – zwei Jahre Haft
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