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Donnerstag, 11. Juni 2026
Kanaren

EU-Führerschein 2028: Was Kanaren-Fahrer wissen müssen

Der digitale EU-Führerschein soll bis 2028 in allen Mitgliedstaaten gelten. Schwere Verstöße könnten künftig zum Führerscheinentzug über Grenzen hinweg führen. Erste Maßnahmen starten 2026.

Die Europäische Union hat mit der Direktive (UE) 2025/2205 einen gemeinsamen Rahmen für internationale Führerscheine auf den Weg gebracht. Die Regeln betreffen auch Autofahrer auf den Kanarischen Inseln, darunter deutsche Residenten und Touristen. Spanien muss die Vorgaben vor dem 26. November 2028 in nationales Recht umsetzen. Damit gelten sie auch auf den Kanaren.

Die Reform der Führerschein-Richtlinie zielt auf eine stärkere Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten ab. Zentrales Element ist ein digitaler Führerschein, der über eine europäische digitale Identitätsbörse (eID) auf dem Mobiltelefon mitgeführt werden kann und in jedem EU-Land rechtsgültig sein soll. Die EU beschreibt die eID als Anwendung, die Nutzern ermöglicht, online und offline auf öffentliche und private Dienste zuzugreifen, digitale Dokumente zu speichern und zu teilen sowie verbindliche Signaturen zu erstellen.

In Spanien lässt sich der Führerschein bereits heute digital mitführen: Die App MiDGT des Verkehrsministeriums ermöglicht das digitale Vorzeigen von Führerschein und Fahrzeugdokumenten sowie die Abwicklung behördlicher Vorgänge. Einzelne Maßnahmen der Reform können bereits ab 2026 schrittweise in Kraft treten. Welche Verstöße künftig grenzüberschreitende Folgen haben, regelt ein weiterer Teil der Reform.

EU-Führerschein-Reform auch für Fahrer auf den Kanaren

Geplant ist die automatische gegenseitige Anerkennung schwerer Verkehrssanktionen zwischen den Mitgliedstaaten. Ein Führerscheinentzug in einem Land soll künftig auch in anderen EU-Staaten Wirkung entfalten. Bislang gilt ein Entzug wegen Verkehrsverstößen nur in dem Land, in dem er ausgesprochen wurde. Für deutsche Fahrer auf den Kanaren bedeutet das, dass auch in Spanien der Führerschein entzogen werden kann und diese Sanktion dann in der Heimat ebenfalls greift.

Die Reform sieht zudem einheitliche Kriterien für medizinische Eignungsuntersuchungen und die Verlängerung des Führerscheins vor. Für Fahranfänger können strengere Regeln in den ersten Jahren am Steuer gelten. Die Direktive eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, begleitetes Fahren ab 17 Jahren für die Klasse B einzuführen. Zudem wird eine Probezeit für Fahranfänger vorgesehen.

Neuer EU-Führerschein und die Ausbildung in Spanien

Verbessert werden sollen auch die Fahrausbildung und die Risikowahrnehmung beim Führerscheinerwerb, unter anderem durch Videosequenzen im theoretischen Prüfungsteil. Die Direktive setzt gemeinsame Ziele, lässt den Mitgliedstaaten jedoch Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Wie einzelne Mitgliedsstaaten die einzelnen Vorgaben ausgestalten, ist bislang nicht abschließend festgelegt.

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