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Kanaren: Touristen brauchen Corona-Test – das müssen Sie jetzt wissen


Die Regierung der Kanarischen Inseln hat das Gesetz zu Corona-Tests für Touristen aktualisiert. Covid-19-Tests bleiben für Urlauber verpflichtend. Wir erklären, was Sie jetzt darüber wissen müssen.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 4 Minuten

Das Update des Boletín Oficial de Canarias war mit Spannung erwartet worden. Der Präsident der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, hatte zusammen mit Tourismusministerin Yaiza Castilla angekündigt, dass Corona-Tests für Touristen zehn Tage nach Veröffentlichung der Novelle im kanarischen Amtsblatt verpflichtend werden. Und so begann in zahlreichen Haushalten das große Rechnen.

Durch die Veröffentlichung des Dekrets am 31. Oktober, greift es ab dem 14. November. Die Übergangsfrist wurde eingeräumt, damit Reiseveranstalter ihre Abläufe und Formulare sowie Touristen, die kurz vor der Abreise stehen, ihre Planungen anpassen können.

Corona-Tests für Kanaren-Touristen: Das sollten Sie wissen

Nachfolgend sehen Sie die neuen Regelungen in der Kurz-Übersicht. Darunter gibt es einige weitergehende Einschätzungen.

Ab dem 14. November müssen Touristen ab einem Alter von sechs Jahren beim Check-in einen negativen PCR-Test vorzeigen. Das Ergebnis darf maximal 72 Stunden alt sein. Dabei gilt der Moment der Ankunft auf den Kanaren. Bei einer Durchführung in der Heimat sollten daher mögliche Verspätungen einkalkuliert werden. Zwischenzeitlich hatte es um die zugelassenen Test-Methoden Unklarheiten gegeben. Nun steht jedoch fest: Akzeptiert werden PCR-Tests und Antigen-Tests.

Urlauber müssen noch während der Buchung über die neuen Regelungen informiert werden. Sie müssen den Bedingungen künftig aktiv zustimmen.

Residenten müssen unter bestimmten Umständen keinen Test vorlegen. Dazu zählt, dass sie versichern, symptomfrei zu sein und keine Auslandsreisen innerhalb der vergangenen 15 Tage durchgeführt zu haben. Sie müssen dann lediglich ein Formular ausfüllen. Einzelheiten dazu wurden noch nicht bekanntgegeben.


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Dies gilt auch für Urlauber, die schon länger als 15 Tage auf den Inseln verweilen und beispielsweise durch Reisen zwischen den Kanarischen Inseln in neuen Unterkünften einchecken möchten. Bei Anreisen nach dem 14. November muss dann allerdings der initiale Test vorgelegt werden.

Laut Gesetz gelten Personen als Tourist, die vor Ort keinen festen Wohnsitz haben oder nicht bei den Behörden registriert sind und somit keine NIE-Nummer besitzen.

Urlauber dürfen nur dann im Hotel, der Ferienwohnung oder anderen touristischen Anlagen einchecken, wenn sie ein negatives Testergebnis vorzeigen können. Die Unterkünfte müssen den Zugang verweigern, wenn kein Testergebnis vorgelegt werden kann. Es gilt allerdings: Sollte ein Gast keinen Test durchgeführt haben und zu einem Zeitpunkt einchecken wollen, zu dem die Testzentren geschlossen sind, darf die Einrichtung dennoch Zugang gewähren. Der Gast verpflichtet sich dann allerdings, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Test durchführen zu lassen und so lange im Zimmer oder in der Ferienwohnung zu bleiben.

Alle Touristenunterkünfte müssen an ihrer Rezeption in mindestens fünf Gemeinschaftssprachen über die Regelungen informieren.

Die Testergebnisse können digital oder in Papierform vorgelegt werden. Daraus hervorgehen müssen das Datum und die Uhrzeit des Tests sowie die Identität der getesteten Person, die Daten des Labors und das negative Ergebnis.

Mindestens 48 Stunden vor der Heimreise muss die Einrichtung jedem Touristen mitteilen, wo ein erneuter Test durchgeführt werden kann. Dies ist jedoch nur für Besucher relevant, deren Heimatländer ein negatives Ergebnis für die Einreise voraussetzen.

Die Einrichtungen müssen die Daten auf Verlangen der Gesundheitsbehörden herausgeben.

Die Kosten eines Tests werden vom Reisenden selbst bezahlt. Allerdings dürfen Reiseveranstalter die Kosten übernehmen.

Die Einrichtungen müssen jeden Touristen darüber informieren, dass die spanische Corona-App “Radar Covid” während des gesamten Aufenthaltes aktiv sein muss. Diese kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Gäste müssen das Smartphone daher stets bei sich tragen. Außerdem muss die App 15 Tage nach der Rückkehr aktiv bleiben.

Zudem bleibt auch die Pflicht bestehen, sich vor der Einreise zu registrieren. Die “Spain Travel Health App” kann ebenfalls kostenlos über den jeweiligen App-Store heruntergeladen werden. Sie muss 48 Stunden vor der Einreise mit verschiedenen Informationen über die Reise gefüttert werden. Das Programm generiert dann einen QR-Code, der bei der Einreise gescannt wird.

Corona: Gesetz zur Testpflicht auf den Kanaren lässt Fragen offen

Allerdings bleiben auch einige Fragen offen. Dazu zählt beispielsweise der Start-Zeitpunkt. Anfangs hieß es, dass die neuen Regelungen zehn Tage nach der Veröffentlichung im BOC in Kraft treten würden. Im Amtsblatt wird nun von “Habíles”, also Werktagen, gesprochen. Damit gilt nach unserer Rechnung Samstag, der 14. November, als Stichtag.

Insbesondere die Verwendung der Corona-App lässt Interpretationsspielraum offen: Der Gesetzestext bezieht Kinder ab sechs Jahren ein. Es gibt jedoch keine explizite Ausnahme für die Verwendung der App. Im Alltag dürfte jedoch auch bei einer möglichen Kontrolle klar sein, dass nicht jedes Kind ab sechs Jahren ein Smartphone besitzt. Auch für Erwachsene, die kein Smartphone haben, gibt es keine explizite Ausnahme. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher über die Anschaffung eines günstigen Smartphones nachdenken.

Allerdings ist die Verwendung der App im Gesetzestext auch nicht explizit geregelt. Touristen könnten nach derzeitigem Stand damit argumentieren, dass laut Gesetz lediglich von der Unterkunft über die Pflicht zur Verwendung der App informiert werden muss. Ob damit bereits eine Pflicht zur Verwendung besteht, dürfte juristisch betrachtet eine Grauzone darstellen. Im Alltag könnten derlei Diskussionen beispielsweise mit der Polizei allerdings schwierig werden.

Auch die Frage, ob die Verwendung der App für Personen relevant ist, die bereits vor dem 14. November auf den Inseln verweilen, ist nicht final beantwortet. Denn diese mussten beim Einchecken noch nicht informiert werden. Ebenfalls ist die Vorgabe der Verwendung über die Rückreise hinaus juristisch fragwürdig, da das kanarische Gesetz im Heimatland keinerlei Gültigkeit hat.

Kanarische Inseln: Gesetz zu Corona-Tests kann jederzeit aktualisiert werden

Alle Regelungen können je nach Entwicklung der Pandemie jederzeit angepasst werden. Insbesondere rund um das Thema Corona-App wäre eine Konkretisierung sogar sinnvoll. Wir empfehlen daher, regelmäßig nach Aktualisierungen Ausschau zu halten. Alle Informationen finden Sie in unserer Live-Berichterstattung:

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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