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Kanaren: Wer diese Tierschutz-Regel nicht kennt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe

Spaniens Tierschutzgesetz sorgt auch drei Jahre nach seinem Inkrafttreten für Verwirrung. Besonders eine Regel kann zur teuren Falle werden.

Von Johannes Bornewasser – letzte Änderung: – Lesedauer: 3 Minuten – 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Das Wetter ist gut und der Hund bleibt einfach auf dem Balkon. Genau das kann – unter Umständen – für die Besitzer teuer werden: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen spanischen Tierschutzgesetzes sorgt genau dieser Punkt noch immer für Diskussionen und Strafen bei Haustierhaltern.

Vor allem unklar scheint dabei die Frage zu sein, wie lange Tiere allein bleiben dürfen und welche Verstöße empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Besonders auf den Kanaren, wo Terrassen, Innenhöfe und Dachflächen genutzt werden, herrscht vielerorts Unsicherheit.

Mit dem neuen Tierschutz-Gesetz (7/2023) hat Spanien den Schutz von Haustieren deutlich gestärkt. Ziel der Regelung war es, Misshandlungen, Vernachlässigung und das Aussetzen von Tieren konsequenter zu bekämpfen. Seit dem Jahr 2023 gelten deshalb neue Vorgaben für den Umgang mit Hunden, Katzen und Frettchen. Und immer wieder werden unter anderem aufgrund von Unwissenheit hohe Strafen verhängt.

Kanaren: Tierschutz sorgt für Debatten und Strafen

Gleichzeitig wurden strengere Regeln für Zucht, Verkauf und Haltung eingeführt. Dennoch zeigt sich bis heute, dass zahlreiche Tierhalter die Details der Vorschriften nicht genau kennen. Insbesondere die praktische Umsetzung führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen Besitzern, Tierschutzorganisationen und Behörden.

Besonders häufig geht es um die Frage, wo Tiere dauerhaft gehalten werden dürfen. Das Gesetz verbietet es, Hunde oder Katzen ständig auf Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, in Kellern, Abstellräumen oder Fahrzeugen unterzubringen. Entscheidend ist dabei allerdings die Formulierung „dauerhaft“.

Tiere dürfen sich weiterhin zeitweise draußen aufhalten oder einen Innenhof nutzen. Diese Orte dürfen jedoch nicht zum ständigen Aufenthaltsort werden. Gerade in Regionen mit hohen Temperaturen erhält diese Regel zusätzliche Bedeutung, da die Tiere dort über längere Zeit Hitze und direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein können.

Auch die erlaubte Zeit ohne Aufsicht ist seit 2023 klar geregelt: Nach den Vorgaben dürfen Haustiere grundsätzlich nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage allein bleiben. Für Hunde gelten strengere Bestimmungen. Sie dürfen höchstens 24 Stunden ohne Betreuung bleiben. Die Regelung soll verhindern, dass Tiere über längere Zeit unversorgt bleiben oder faktisch sich selbst überlassen werden.

Auf den Kanaren geschah das oft, wenn Hunde einen entlegenen Hof allein bewachten und die Besitzer nur unregelmäßig nach dem Rechten sahen. Gleichzeitig ist bis heute nicht klar geregelt, wie diese Vorgaben im Alltag kontrolliert und umgesetzt werden können.

Kanaren: „Hunde-Führerschein“ wird diskutiert

Inzwischen werden weitere Verpflichtungen für Tierhalter diskutiert, die bislang noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Dazu gehören ein verpflichtender Sachkunde-Nachweis für Hundebesitzer und eine Haftpflichtversicherung – beides ist beispielsweise in Deutschland ab einer gewissen Größe des Tieres Pflicht. Die Maßnahmen sind zwar im Gesetz vorgesehen, benötigen jedoch noch ergänzende Regelungen, bevor sie flächendeckend greifen können.

Darüber hinaus hat Spanien den Verkauf bestimmter Haustiere neu organisiert. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen künftig nur noch direkt von registrierten Züchtern verkauft werden. Zwischenhändler sollen ausgeschlossen werden. Jeder Verkauf muss schriftlich dokumentiert werden, außerdem müssen die Tiere bereits vor der Übergabe eindeutig identifizierbar sein.

Kanaren-Tierschutz: Hohe Geldstrafen drohen

Besonders abschreckend wirken die möglichen Geldstrafen. Bereits kleinere Verstöße können mehrere hundert Euro kosten. Wer etwa den Verlust eines Tieres nicht meldet oder bestimmte Verwaltungspflichten ignoriert, riskiert Bußgelder zwischen 500 und 10.000 Euro.

Deutlich teurer wird es bei schweren Verstößen. Dazu zählen das Aussetzen von Tieren oder eben die dauerhafte Haltung auf Balkonen oder ähnlichen Flächen. In solchen Fällen können Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Noch drastischer fällt der Strafrahmen bei besonders schweren Delikten aus: Wer Tierkämpfe unterstützt, illegal züchtet oder an Misshandlungen mit Todesfolge beteiligt ist, muss Bußgelder von bis zu 200.000 Euro fürchten.

Trotz der teils strengen Sanktionen sehen Experten im neuen Gesetz vor allem den Versuch, einen verantwortungsvolleren Umgang mit Haustieren zu fördern. Insbesondere die Kontrolle des Gesetzes gilt wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt, da viele Gemeinden und Behörden nicht genau hinsehen. Punktuell jedoch werden immer wieder hohe Bußgelder verhängt und damit Präzedenzfälle geschaffen.


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Über den Autor

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Johannes Bornewasser

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber der Teneriffa News, Ihrem Kanaren-Experten seit 2011. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von .

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