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986 Euro wegen Sonnenliegen-Streit: Die Kanaren waren ihrer Zeit voraus

Ein deutsches Gericht hat einer Familie wegen reservierter Sonnenliegen im Urlaub knapp 900 Euro zugesprochen. Die Kanaren führen solche Debatten seit vier Jahren - und haben Lösungen.

Von Juan Martín – letzte Änderung: – Lesedauer: 2 Minuten – 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

In den vergangenen Hochsaisons waren die Kanarischen regelmäßig international Gesprächsthema. Der Grund: Immer mehr Hotels untersagten das Reservieren von Sonnenliegen am Swimmingpool. 2022 veröffentlichten Besucher und auch ein Hotel Videoaufnahmen. Die Kanaren waren ihrer Zeit voraus, wie jetzt ein Urteil aus Deutschland zeigt.

Das Handtuch-Phänomen ist auf vielen Ferieninseln ein bekanntes Problem: Gäste reservieren schon vor Sonnenaufgang Liegen mit Handtüchern, obwohl die meisten Hotels diese Praxis in ihrer Hausordnung untersagen. Auch auf den Kanaren kommt es weiterhin zu regelmäßigen Konflikten zwischen Gästen und Hoteliers, die mitunter vor Gericht oder in der Öffentlichkeit enden.

Ein Gericht in Hannover hat jüngst einer deutschen Familie 986,70 Euro Entschädigung zugesprochen, nachdem diese ihren Sommerurlaub auf der griechischen Insel Kos von Problemen mit reservierten Poolliegen überschattet sah. Für den Aufenthalt hatte die Familie 7186 Euro an einen deutschen Reiseanbieter gezahlt. Im gebuchten Hotel konnten die Urlauber dann jedoch trotz dokumentierter Versuche kaum freie Liegen am Swimmingpool finden. Und hatte Auswirkungen auf die Familie:

Kanaren blicken auf Handtuch-Urteil aus Deutschland

Laut Prozessbericht stand der Familienvater regelmäßig um sechs Uhr morgens auf, um für seine Frau und die zwei Kinder Plätze zu sichern. An mehreren Tagen gelang das trotz mehr als 20-minütiger Suche nicht. Nach Angaben des Klägers lagen seine Kinder zeitweise auf dem Betonboden rund um den Pool, da das Hotel nicht gegen das unerlaubte Belegen von Liegen mit Handtüchern eingeschritten sei.

Das anfänglich angebotene Trostpflaster von 350 Euro bewertete das Gericht als unzureichend. Das Urteil stellte stattdessen fest, dass der Reiseanbieter auch dann verantwortlich bleibt, wenn er das Hotel nicht selbst betreibt. Der Grund: zugesicherte Leistungen seien ausbleiben. Die Richter werteten den Urlaub als mangelhaft und setzten die Entschädigung entsprechend höher an als die zuvor angebotene Erstattung.

Der Fall befeuert nun erneut die Diskussion um Liegenreservierungen auch auf den Kanaren. In einigen spanischen Gemeinden werden inzwischen Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt, wenn Handtücher oder andere Gegenstände zum Reservieren von Plätzen unbeaufsichtigt an Stränden zurückgelassen werden.

So verfahren die Kanaren mit reservieren Sonnenliegen am Pool

Vorfälle, bei denen Reisende nachts auf Liegen übernachteten, um Plätze zu sichern, wurden bereits von Teneriffa und auch aus anderen Regionen gemeldet. Das Hannoveraner Urteil könnte nun weiteren Druck auf Reiseveranstalter und Hotels in beliebten Urlaubsdestinationen erzeugen, ihre Regeln konsequenter durchzusetzen.

Manche Hotelketten auf den Kanaren reagieren bereits: Sie haben digitale Reservierungssysteme eingeführt. Andere verlangen von vornherein Zuschläge für bevorzugte Liegeflächen.


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Über den Autor

986 Euro wegen Sonnenliegen-Streit: Die Kanaren waren ihrer Zeit voraus

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Juan Martín

Juan Martín ist Journalist bei Teneriffa News. Er ist auf den Kanaren zu Hause und kennt sich dort bestens aus. Zum Autorenprofil von Juan Martín.

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