Auf den Kanarischen Inseln gilt Wohnungsmangel und das Verdrängen Einheimischer aus den Städten als Grund für das scharfe Ferienwohnungsgesetz. Dass neuerdings durchgegriffen wird, hat jedoch weitere (Ab-)Gründe:
Eine Ferienwohnung wird großzügig für bis zu vier Personen beworben. Ein Schlafzimmer mit Doppelbett und eine Schlafcouch, ebenfalls für zwei Personen geeignet, machen diese Zahl aus.
Ein mutiger Ansatz, wenn man bedenkt, dass auf der Terrasse zwei Holzstühle stehen. Der zugehörige Tisch ist so uneben, das Getränke jederzeit umkippen können. Wer zu viert reist, darf sich also auf ein innovatives Sitzkonzept freuen: Schichtbetrieb. Vielleicht war das als „kanarische Entschleunigung“ in der Anzeige gemeint. Ein Erfahrungsbericht:
Kanaren-Ferienwohnung aus dem vorigen Jahrhundert

Der Wäscheständer, ein ausklappbares Modell, scheint noch aus der Franco‑Ära zu stammen. Rost ist so präsent, dass frisch gewaschene Kleidung zuverlässig mit rostbraunen Erinnerungen an den Urlaub verziert würde.
Im Schlafzimmer wartet dann die biologische Komponente des Reise-Erlebnisses: Schimmel an der Wand. Das Bad setzt diese Linie konsequent fort:


Der Handtuchhalter hat seine Stange verloren. Ein Arm ist ohnehin abgerissen und bildet damit einen Zustand, der perfekt zum Rest der Einrichtung passt.

Die Bilder an den Wänden hängen schief, die Rahmen biegen sich bereits durch.

Auf der Terrasse fehlt die Verkleidung der Deckenlampe. Es gibt nur eine nackte Glühbirne. Sie steht symbolisch für die gesamte Wohnung: funktional im weitesten Sinne, doch potenziell gefährlich und ohne jeden Anspruch auf Ästhetik.

Zum Schluss noch ein Detail, das alles abrundet: Das vorgeschriebene VV-Schild für offizielle Ferienwohnungen (Vivienda Vacacional) fehlt natürlich. Die Wohnung wird also schwarz vermietet – wie der Schimmel an ihren Wänden.












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Erfahrungsbericht: Darum müssen die Kanaren gegen illegale Ferienwohnungen durchgreifen
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