Ein neues Tierschutz-Gesetz zwingt die Besitzer von Katzen auf den Kanaren zum Handeln. Wir erklären die größten Änderungen und wichtigsten Punkte.
Spanien hat landesweit neue Vorschriften eingeführt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten ab sofort deutlich strengere Regeln für die Haltung und Pflege von Haustieren – insbesondere für Katzen.
Bislang war die Gesetzgebung für die Haltung von Katzen deutlich weniger umfassend als die für Hunde. Doch das ändert sich nun. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Pflicht zur Registrierung von Hauskatzen mit einem Mikrochip. Doch das war längst nicht alles:
Kanaren: Wer seine Katze nicht registriert, riskiert hohe Strafen
Zusätzlich zum Chip müssen die Tiere im offiziellen Heimtier-Register eingetragen werden. Und das ist unmittelbar in den ersten Lebensmonaten zu erledigen, wie das neue Gesetz regelt. Wer sich nicht daran hält, begeht einen „schwerwiegenden Verstoß“. Und dafür sind herbe Strafe vorgesehen. Die Bußgelder reichen bis zu 50.000 Euro.
Dies soll die Identifizierung bei Verlust oder Aussetzen erleichtern und die Kontrolle über städtische Katzenkolonien verbessern. Oft werden diese von nicht gekennzeichneten Hauskatzen verstärkt, was viele Regionen vor enorme Herausforderungen stellt.
Neue Pflichten für Katzenhalter auf den Kanaren
Ein weiterer zentraler Punkt der Neu-Regelung ist die verpflichtende Kastration von Katzen vor dem sechsten Lebensmonat. Ausgenommen sind nur Tiere, die zu einem offiziell registrierten Züchter gehören. Wer nicht als Züchter gemeldet ist, ist also verpflichtet, seine Katze kastrieren lassen. Das Aussetzen unerwünschter Würfe ist nach wie vor ein großes Problem in vielen Städten und Regionen Spaniens.
Wer ohne Genehmigung Tiere züchtet, muss zudem mit Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro rechnen. Solche Verstöße gelten als besonders schwerwiegend.
Das Gesetz regelt außerdem, wie lang eine Katze unbeaufsichtigt bleiben darf. Bis zu maximal 72 Stunden am Stück dürfen die Samtpfoten allein zu Hause sein. Bei längerer Abwesenheit muss jemand für das Tier sorgen. Andernfalls wird dies als Vernachlässigung oder Aussetzen gewertet.
Weitere Regeln für Katzen-Besitzer auf den Kanaren
Darüber hinaus verbietet das Gesetz, Katzen dauerhaft auf Balkonen, Terrassen, in Garagen oder Abstellräumen zu halten. Diese Orte gelten als ungeeignet für das Wohlbefinden der Tiere. Ebenso ist es untersagt, Katzen unbeaufsichtigt auf der Straße laufen zu lassen – selbst dann, wenn sie daran gewöhnt sind. Damit sollen Unfälle, das Entlaufen und negative Auswirkungen auf die lokale Tierwelt verhindert werden.
In Summe wird die Haltung von Katzen damit mehr und klareren Regeln unterworfen. Sie können nicht mehr als freilaufende Katzen am Gesetz für Haustiere vorbei gehalten werden. Zudem liegt die Verantwortung für das Tierwohl nun vollständig bei den Haltern.






















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