An der Calle Mazurca in La Laguna steht ein alter Drachenbaum. Er passt in die ehemalige Hauptstadt von Teneriffa. Denn die Stadt ist – wie die Pflanze auch – historisch geprägt. Der Drachenbaum soll nun jedoch gefällt werden.
Naturschützer wollen das verhindern. Und auch die Stadt bekundet ihr Interesse, dabei zu unterstützen. Nach juristischen Prüfungen kam die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, dass der Drachenbaum gesetzlich nicht unter Schutz steht.
Verschiedene Interessensgemeinschaften, darunter die nach dem kanarischen Drachenbaum benannte politische Partei und auch die Naturschützer von ATAN, die Asociación Tinerfeña de Amigos de la Naturaleza, unternahmen alle juristisch denkbaren Schritt – bisher ohne Ergebnis. Eine letzte Option soll nun geprüft werden.
Drachenbaum in La Laguna auf Teneriffa soll gefällt werden
Das große Gewächs steht auf einem Privatgrundstück. Zunächst gingen alle Beteiligten davon aus, dass der Drachenbaum, der für viele Einheimische und Besucher als heimliches Symbol der Kanaren gilt, gesetzlich geschützt sei. Sie stützen sich dabei auf einen Passus im Gesetz:
„Laut dem Kanarischen Katalog geschützter Arten darf der kanarische Drachenbaum nicht ausgerissen, beschädigt oder gefällt werden“, teilte die Partei Drago Verdes Canarias, mit. Weiter heißt es, man werde „nicht zulassen“, dass das Gesetz „zugunsten privater Interessen“ verletzt werde.
Gesetz verbietet Drachenbaum-Fällung auf Teneriffa nicht
Für den Schutz von Drachenbäumen und anderen Pflanzen gibt es bei Teneriffas Inselverwaltung einen offiziellen Katalog. Ein Dekret aus dem Jahr 2002 regelt, welche Gewächse geschützt sind. Und in diesem Katalog kommt der Baum nicht vor.
Damit ist die kommunale Ebene zuständig. Von dort heißt es auf Nachfrage, dass der Drachenbaum „weder im Inselkatalog der einzigartigen Bäume noch im derzeit in Ausarbeitung befindlichen Gemeindekatalog aufgeführt“ sei.
Die Verwaltung der Stadt La Laguna kommt zu dem Schluss, dass sich „der Baum auf einem Grundstück in Privatbesitz“ befinde. Dieses Privatgrundstück liege „auf städtischem Boden“. Der Baum sei darauf allerdings „Teil der Zierbepflanzung dieses Areals“.
Stadt will Drachenbaum in La Laguna verpflanzen
Zierpflanzen wiederum seien ausdrücklich von allen relevanten Gesetzen ausgenommen. Sie würden nur für wild wachsende Exemplare greifen, nicht für von privater Hand gepflegte Bäume. Damit gelte für den Drachenbaum an der Calle Mazurca, dass „er keinen besonderen Schutz genießt“, heißt es seitens der Stadtverwaltung von La Laguna.
Man sehe daher nur einen Weg: Eine Verpflanzung des Drachenbaums. Dazu müsse jedoch zuvor die Erlaubnis des Besitzers erfolgen, den Zustand der Pflanze zu prüfen. Anfrage und Prüfung müssten positiv ausfallen. Zudem müsse eine Umpflanzung technisch in dem schmalen Hinterhof möglich sein und ein geeigneter neuer Platz gefunden werden. Bisher blieben entsprechende Vorstöße ohne Erfolg.
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Historischer Drachenbaum auf Teneriffa soll gefällt werden
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