Ein Gericht in Preston hat Pamela Gwinnett zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die flüchtige Britin hatte sich auf Teneriffa versteckt. Die 63-Jährige tauchte nach britischen Ermittlungen rund 16 Monate in Los Cristianos unter, bevor die Behörden sie in der vergangenen Woche auslieferten.
In einer Wohnanlage in Los Cristianos in der Gemeinde Arona konnten Beamte die Frau im Juli festnehmen. In der vergangenen Woche kehrte Gwinnett schließlich von Teneriffa aus zurück in ihre Heimat. Am Flughafen Manchester erwarteten die Behörden die Frau bereits.
Ein britisches Gericht hatte den Antrag der Flüchtigen auf eine Reise nach Teneriffa am 2. April 2025 abgelehnt. Einem Gerichtstermin sechs Tage später blieb sie fern. Rund fünf Stunden nach Ablehnung des Antrags hatte sie ein Flugzeug bestiegen, wie spätere Ermittlungen zeigten. Die Vorwürfe gegen die Frau sind erheblich.
Britin nach Teneriffa-Flucht zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Gericht verurteilte Gwinnett auch in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft. Am Montag verhängte es zwei weitere Monate, da die Britin gegen die Bedingungen ihrer Freilassung auf Kaution verstoßen hatte. Richter Michael Maher erklärte im damaligen Urteil, Gwinnett habe ihr Opfer wie eine „Milchkuh“ bis zur völligen Mittellosigkeit ausgebeutet.
Laut Gericht erleichterte Gwinnett ihr Opfer Joan Green aus Chorley in der Grafschaft Lancashire um knapp 300.000 Pfund, umgerechnet rund 345.000 Euro. Zunächst gewann Gwinnett das Vertrauen ihres Opfers, indem sie Einkäufe erledigte und kleinere Reinigungsarbeiten übernahm. Später erhielt sie eine Generalvollmacht über das Vermögen der pensionierten Buchhalterin.
Ein Gericht setzte diese Vollmacht bereits im März 2022 aus. Trotzdem hob Gwinnett weiter Geld ab, eröffnete mit ihrem Opfer ein Gemeinschaftskonto und überwies sich auch über den Tod der Frau hinaus weiter Geld. Außerdem soll die Frau beim Sozialamt falsche Anzeigen gegen Verwandte erstattet, Schlösser angebracht und die Telefonnummer ihres Opfers geändert haben. Ferner soll sie Pflegekräfte angewiesen haben, Familienmitglieder und Freunde ihres Opfers nicht mehr hereinzulassen.
Laut dem Enkel des inzwischen verstorbenen Opfers habe die Täterin weder um Verzeihung gebeten noch anderweitig Reue gezeigt. Für Festnahme und Auslieferung arbeitete die Polizei von Manchester mit nationalen Behörden in Großbritannien und Spanien zusammen. Die britische Justiz erließ zudem eine Anordnung, die den Erben des Opfers zu ihren rechtmäßigen Anteilen verhelfen soll.















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