Das Oberste Gericht der Kanaren, der TSJC, hat die Begrenzung von Taxi-Fahrten am Flughafen Gran Canaria für rechtswidrig erklärt. Die Inselverwaltung von Gran Canaria darf die Transfer-Nutzung am Airport Gando damit nicht länger auf 20 Fahrten pro Monat und Lizenz beschränken, was die Verwaltung seit mehreren Jahren tat. Das Urteil wurde von der Verwaltungskammer des TSJC in zweiter Instanz bestätigt.
Das Gericht verwarf damit die Berufungen, die von der Inselverwaltung Gran Canaria, der Stadtverwaltung Telde sowie dem Taxiverband Fedetax eingelegt worden waren. Als Klägerin trat die Asociación Pro Derechos de los Taxistas Autónomos de Canarias (Asprotac) auf, ein Interessenverband selbstständiger Taxifahrer. Die betroffene Begrenzung galt für Taxis, die nicht aus Telde oder Ingenio stammen. Fahrer aus diesen beiden Gemeinden verfügen über eine eigene Haltestelle am Flughafen.
Bereits im April 2025 hatte das Verwaltungsgericht Nummer 4 in erster Instanz im selben Sinne entschieden und zwei Beschlüsse der Inselverwaltung aus den Jahren 2021 und 2022 annulliert. Diese hatten die Kontingentierung auf maximal 20 Transfer pro Monat und Lizenz eingeführt. Vor der Covidpandemie hatte es keine solche Mengenbeschränkung gegeben. Asprotac prüft nun, ob der Verband wegen der fünf Jahre andauernden Beschränkung eine Schadensersatzklage einreichen kann.
TSJC kippt Transfer-Grenze am Flughafen Gran Canaria
Richter José Suay Rincón hält in seiner Begründung fest, es sei nicht zulässig, Beschränkungen der Unternehmensfreiheit einzuführen, die ausschließlich auf wirtschaftlichen Gründen beruhen. Die Kontingentierung folge im Wesentlichen einem wirtschaftlichen Kriterium, das auf dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage basiere, wie aus den im Verfahren vorgelegten Gutachten hervorgehe.
Das Gericht bemängelt zudem das Fehlen einer plausiblen Erklärung dafür, warum es vor der Pandemie keine Begrenzung der Transfer-Anzahl gegeben habe und warum die Maßnahme nach Rückkehr zur Normalität beibehalten worden sei. Nach den Feststellungen des Urteils hat der Flughafen Gran Canaria längst wieder sein Passagieraufkommen von vor dieser Zeit erreicht.
Die Entscheidung stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. Juni 2023 zu VTC-Lizenzen sowie auf ein Urteil des Tribunal Supremo vom 18. November 2024.
Taxiverband prüft Schadensersatz gegen Cabildo von Gran Canaria
Das TSJC-Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Tribunal Supremo angefochten werden. Es enthält eine solidarische Kostenverteilung der Berufungskläger. Asprotac hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Pandemie bis zu acht verwaltungsgerichtliche Verfahren gewonnen, in denen versucht worden war, dem Verband den Transfer-Dienst am Flughafen zu entziehen. Die Urteile schützen nach Darstellung der Organisation auch den Wert der Lizenzen.
Zur möglichen Schadensersatzklage sagte Gorki Bethencourt, Vizepräsident und Sprecher von Asprotac: „Wenn es umsetzbar ist, werden wir sie einreichen.“ Der Verband kritisiert, dass der amtierende Mobilitätsrat der Inselverwaltung, Teodoro Sosa, ihn nie empfangen habe, und berichtet von massivem Druck durch Polizisten und Inspektoren bei der Durchsetzung der Beschränkungen. „Die Behörden sind dazu da, öffentliche Dienstleistungen zu verteidigen und zu fördern, nicht sie einzuschränken“, sagte Bethencourt.
Für Fluggäste bedeutet die gekippte Regelung vor allem mehr Taxen am Flughafen und damit weniger Wartezeit zu Stoßzeiten. Auch auf Teneriffa wird das Urteil genau beobachtet. Dort gibt es die Regelung, dass nur Taxen aus der Gemeinde Granadilla de Abona, in der der Süd-Airport liegt, Fluggäste aufnehmen dürfen. Nur wenn die Taxizentrale explizit Unterstützung aus anderen Gemeinden anfordert, dürfen Taxen von dort ebenfalls Fahrgäste am Airport aufnehmen. In der Praxis geschieht dies nahezu nie.
















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