Wer Kanaren-Urlaub in einer Ferienwohnung plant, sollte in den kommenden Wochen genau hinsehen. Das in Spanien für Wohnungsbau zuständige Ministerium hat die Schließung von 14.200 Ferienwohnungen auf den Kanaren gefordert. Grund sei ein illegaler Betrieb. Die rechtliche Grundlage für die Forderung ist nun jedoch ins Wanken geraten, denn der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln, TSJC, erklärte das zugehörige Registrierungsverfahren für nichtig.
Der Konflikt um Kurzzeitvermietungen auf den Kanarischen Inseln schwelt seit Jahren. Steigende Mietpreise und ein knapper Wohnungsmarkt belasten die einheimische Bevölkerung erheblich und die massive Ausbreitung touristisch genutzter Wohnungen gilt als einer der Haupttreiber dieser Entwicklung. Kritiker sehen eine Verdrängung der Anwohnenden aus ihren Vierteln.
Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof, das nationale Registrierungsverfahren für einheitliche Kurzzeitvermietungen sei ungültig. Die Begründung lautet, dass der spanische Staat für eine solche Regelung keine ausreichende Zuständigkeit besitze. Das Urteil entzieht dem Wohnungsministerium damit die zentrale rechtliche Handhabe, auf der seine Forderungen gegenüber den Kanaren fußten. Doch das Ministerium in Madrid besteht weiter auf Schließungen.
Streit um Ferienwohnungen auf den Kanaren
Trotz des Urteils hält das Wohnungsministerium an seiner Forderung fest, die betroffenen Ferienwohnungen auf den Kanaren zu schließen. Durch das Urteil des TSJC ist nun vorerst offen, wer die Kompetenz zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen tatsächlich besitzt.
Da der Staat nach Ansicht des Gerichts nicht zuständig sei, liegt die Verantwortung potenziell bei den autonomen Regionen oder den Inselverwaltungen. Für die Kanaren bedeutet das zunächst rechtliche Ungewissheit darüber, auf welcher Basis illegale Ferienwohnungen künftig geschlossen werden können oder müssen.
Die Situation hat auch praktische Folgen für den Markt mit Ferienwohnungen auf den Kanaren. Wer auf den Inseln eine solche Wohnung bucht oder betreibt, muss damit rechnen, dass sich die Rechtslage in den kommenden Monaten erneut verändert.
Ob und wie die Inselverwaltungen die Lücke schließen werden, die das Gerichtsurteil hinterlässt, ist offen. Urlauber, die bereits eine Ferienwohnung gebucht haben, sollten daher in den kommenden Wochen die Entwicklung genau beobachten.















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