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Donnerstag, 11. Juni 2026
Gran Canaria

Wer auf Gran Canaria Strafzettel gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern

In Las Palmas de Gran Canaria können bezahlte Strafgebühren aus der "Zona Azul" unter Umständen zurückgefordert werden. Die Stadtverwaltung muss tausende Bescheide als nichtig anerkennen. Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.

Die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria muss einräumen, dass viele Parkgebühren-Bescheide der „Zona Azul“ vollständig nichtig sind. Betroffen sind Strafzettel, die ohne vorheriges Anhörungsverfahren erlassen wurden. Auslöser ist ein Gutachten des Consejo Consultivo, ein Beratungsgremium des höchsten Rechtsorgans der Kanarischen Inseln.

Das kommunale Steueramt Gestión Tributaria erkannte die Nichtigkeit nach dem Gutachten ausdrücklich an. Damit ist die Rückforderung tausender bereits bezahlter Bescheide möglich. Die Stadtverwaltung wandte jahrelang ein automatisiertes Schnellverfahren an: Kontrolleure des öffentlichen Unternehmens Sagulpa meldeten Verstöße direkt an den Steuerservice, der ohne Anhörung oder Prüfverfahren einen Gebührenbescheid an den Fahrzeughalter versandte.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Allgemeines Steuergesetz, das vor Erlass eines solchen Bescheids ein Verfahren vorschreibt, in dem Betroffene Stellung nehmen und Beweise einreichen können. Schon 2021 stufte das kommunale Wirtschaftsverwaltungsgericht (Tribunal Económico-Administrativo Municipal, TEAM) die Schnellabrechnung als nichtig ein. Wer als Betroffener Zahlungsbelege besitzt, kann eine Überprüfung beantragen, doch dafür gelten Bedingungen.

„Zona Azul“ in Las Palmas: Rückforderung ohne Verjährungsfrist

Die gute Nachrichte lautet: Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung absoluter Nichtigkeit gibt es nicht. Auch bereits vor Jahren bezahlte Bescheide können daher noch angefochten werden. Bei absoluter Nichtigkeit ist die Stadtverwaltung dazu verpflichtet, das eingezogene Geld zuzüglich Verzugszinsen zurückzuzahlen.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen einem anfechtbaren und einem absolut nichtigen Verwaltungsakt. Ein anfechtbarer Akt kann von der Verwaltung mit der Zeit korrigiert werden. Ein absolut nichtiger Akt gilt als so rechtswidrig, dass dieser vollständig aus der Rechtsordnung entfernt werden muss.

Rechtsstreit führt zu Neuordnung von Parkbescheiden auf Gran Canaria

Nach jahrelangem Rechtsstreit setzte eine Bewohnerin von Las Palmas de Gran Canaria durch, dass mehr als 30 angesammelte Bescheide annulliert werden mussten. Ihr Fall deckte das System auf, das zu einer Flut an Folgeverfahren führte. Diese zwangen die Stadtverwaltung schließlich dazu, ihr Erhebungssystem zu ändern und das Kriterium des TEAM zu übernehmen.

Rafael Inglott, Rechtsanwalt der Kanzlei Zentia Abogados, hat mehrere Verfahren dieser Art vor den Verwaltungsgerichten gewonnen. Der Jurist sagt zum das beanstandeten Vorgehen: „Ohne vorherige Aufforderung. Ohne Anhörungsverfahren. Ohne Prüfverfahren. Der Bürger erhielt das Liquidierungsdokument und bezahlte in der großen Mehrheit der Fälle aus Angst vor Aufschlägen oder Pfändungen.“

Inglott verwies zugleich auf die Besonderheit dieses Falls: „Die absolute Nichtigkeit im Steuerrecht ist ein außergewöhnliches Verfahren, das eng auszulegen ist. Der Fehler muss von hinreichendem Gewicht sein. In diesem Fall ist er das und das hat der Consejo Consultivo bestätigt.“ Ersten Schätzungen zufolge müssen rund 100.000 solcher Bescheide nachträglich geprüft werden.

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