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Donnerstag, 30. Juli 2026
Gran Canaria

Gran Canaria: Drohne legt Flughafen lahm

Eine Drohne ist in die Sperrzone des Flughafens Gran Canaria geraten. Starke Windböen sorgten für den Kontrollverlust. Der Flugbetrieb wurde daraufhin gestoppt.
Das Wichtigste in Kürze:
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  • Eine abgedriftete Drohne legte am Samstag vorübergehend den Flugbetrieb am Flughafen Gran Canaria lahm.
  • Die Guardia Civil ermittelte den Besitzer und leitete den Fall an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
  • Dem Besitzer droht nun ein Verwaltungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Drohnenvorschriften.
Unsere Mitglieder sehen hier eine praktische Zusammenfassung

Eine Drohne hat am Flughafen Gran Canaria den Flugbetrieb vorübergehend lahmgelegt. Das Spielzeug war bei einem Freizeitflug in die Sperrzone des Flughafens geraten. Nach Angaben der Guardia Civil war das Spielzeug an einem Strand in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes gestartet.

Dem Bericht der Behörde zufolge hatte sich der Zwischenfall bereits am Samstag ereignet. Jetzt konnte der Besitzer der Drohne ausfindig gemacht werden.

Starke Windböen hatten diesen die Kontrolle über das Gerät verlieren lassen. Die Drohne trieb daraufhin auf das Flughafengelände und überquerte nach vorliegenden Angaben auch den Zaun zur Start- und Landebahn. Daraufhin wurde der Flugbetrieb gestoppt, um eine Kollision zu vermeiden.

Guardia Civil meldet Drohne an Luftsicherheit der Kanaren

An Flughäfen gelten wegen der nahen Start- und Landemanöver strikte Beschränkungen für den Betrieb von Drohnen und anderen Fluggeräten. Die Guardia Civil bezeichnete den Vorfall als „schwerwiegendes Risiko für die Betriebssicherheit des Luftverkehrs“.



Der Flughafen setzte den Betrieb aus, bis feststand, dass von der Drohne keine Gefahr mehr ausging. Die Ermittler in Las Palmas de Gran Canaria stellten sie und leiteten den Fall anschließend an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter.

Nach der Klärung des Sachverhalts identifizierte die Guardia Civil den Eigentümer der Drohne. Nach Angaben der Behörde verfügte dieser „weder über die erforderlichen Genehmigungen noch über die notwendigen Kenntnisse für deren Nutzung“.

AESA verlangt nicht immer eine spezielle Ausbildung

Die Agencia Estatal de Seguridad Aérea, kurz AESA, widersprach dieser Darstellung. Demnach benötige die betroffene Drohne wegen ihrer geringen Größe keine spezielle Pilotenausbildung. Die Behörde empfiehlt jedoch auch in solchen Fällen das theoretische Zertifikat der Unterkategorie A1/A3, eine kostenlose Online-Ausbildung mit europaweiter Gültigkeit.

Dem Eigentümer droht nun ein Verwaltungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge. Die Guardia Civil informierte erst nach Ende der Ermittlungen am Donnerstag über den Vorfall.

Auf den Kanaren kamen laut Statistikamt ISTAC im Juni mehr als 1,07 Millionen Fluggäste aus dem Ausland an. Das waren zwar 3,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, dennoch agieren die Flughäfen der Inseln damit weiterhin nah an ihrer Belastungsgrenze. Ein kurzzeitiges Aussetzen des Flugbetriebs kann daher große Folgen für den Ablauf haben und somit teuer werden.

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