Mit einem Alkoholwert von 0,9 Milligramm pro Liter Atemluft ist Raúl Asencio von Real Madrid auf Gran Canaria am Steuer erwischt worden. Das entspricht in etwa 1,8 Promille. Der Fußball-Profi ist den Gerichten seiner Heimat-Insel bereits bekannt. Es läuft ein weiteres Verfahren gegen Asencio.
Der 23-Jährige soll mit einem Porsche auf seiner Heimatinsel unterwegs gewesen sein. In der Nacht des 16. August wurde er bei einer Routinekontrolle in San Bartolomé de Tirajana herausgewinkt. Dabei stellten die Beamten den erheblichen Alkoholwert fest. Die Grenze liegt bei 0,25 mg/l. Ab 0,6 mg/l gilt eine Fahrt als Straftat, nicht mehr als Ordnungswidrigkeit.
Der Innenverteidiger akzeptierte in der Folge ein Schnellverfahren und gestand darin den Straftatbestand. Doch das ist nicht das einzige Verfahren gegen den spanischen Nationalspieler:
Raúl Asencio: Real-Madrid-Profi doppelt vor Gericht
Den Straftatbestand der Alkoholfahrt brachte Raúl Asencio zügig hinter sich. In einem Schnellverfahren akzeptierte er eine Geldstrafe von 14.400 Euro und ein achtmonatiges Fahrverbot. Die Strafe setzte sich aus 120 Tagessätzen à 120 Euro zusammen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Doch es gibt ein weiteres Verfahren.
Der Fußball-Profi von Gran Canaria war von der Staatsanwaltschaft von Las Palmas angeklagt worden. Diese kündigte nun an, das Verfahren gegen Asencio fallenzulassen, sollten die zwei Opfer seine Entschuldigung akzeptieren und dies im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor Gericht bestätigen. Am Donnerstag startet das Verfahren vor der Strafkammer des Gerichts in Las Palmas de Gran Canaria. Den Vorsitz führt Richterin Virginia Peña Hernández, fortgesetzt wird die Verhandlung am 4. und 7. September.
Gemeinsam mit Asencio stehen drei frühere Spieler der Reservemannschaft des spanischen Fußball-Rekordmeisters vor Gericht: Ferrán Ruiz, Juan Rodríguez und Andrés García. Die Vorwürfe reichen auf den 15. Juni 2023 zurück. Damals waren die Spieler in einem Beach Club in Amadores in der Gemeinde Mogán unterwegs.
Zwei der Angeklagten sollen dort nach Darstellung der Anklage einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer damals Minderjährigen gehabt haben, ein dritter mit einer zweiten Frau. Zwei von ihnen filmten und fotografierten die Begegnungen ohne Zustimmung der beiden. Das Material gelangte später über Messenger-Dienste an Dritte.
Raúl Asencio soll kompromittierendes Video von Gran Canaria Dritten gezeigt haben
Andrés García räumte in den Ermittlungen von sich aus ein, an der Aufnahme beteiligt gewesen zu sein. Asencio griff nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht ein, forderte das Video jedoch Tage später an und zeigte es einem Bekannten. Dem Fußball-Profi wird vorgeworfen, dies getan zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass das Material ohne Einverständnis der Frauen entstanden war.
Vorläufig angeklagt ist Asencio damit wegen zweier Delikte. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre, sechs Monate und einen Tag Haft sowie eine Geldstrafe. Der Fußballer kann dem nur dann entgehen, wenn die beiden Frauen die Entschuldigung annehmen und dies bestätigen.
Partynacht auf Gran Canaria endet mit drohenden Haftstrafen für Real-Madrid-Spieler
Für Ferrán Ruiz, Juan Rodríguez und Andrés García verlangt die Staatsanwaltschaft jeweils vier Jahre und sieben Monate Haft, ein sechsjähriges Kontaktverbot mit einem Mindestabstand von 500 Metern zu den Opfern sowie jeweils 25.000 Euro Entschädigung.
Neben den Delikten gegen die Intimsphäre wird auch die Verbreitung von Kinderpornografie nach Artikel 189 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen, da eine der beiden jungen Frauen damals minderjährig war. Beide Opfer leiden laut Anklage seit den Taten unter anderem an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
Eine Entschuldigung lässt das spanische Strafrecht nur bei ausgewählten Delikten zu. Zu den Bedingungen gehört, dass ein Opfer sie vor dem Urteil frei gewährt und vor der Richterin bestätigt. Auf die Verbreitung von Kinderpornografie kann sie hingegen nicht angewandt werden, da diese Straftat von Amts wegen verfolgt wird.
Die drei früheren Mitspieler bleiben deshalb unabhängig vom Ausgang des Antrags angeklagt. Staatsanwältin Mercedes Gil Castillo hatte im Juni angekündigt, den Verzicht nur dann anzuerkennen, wenn er im Prozess selbst «frei, spontan und nicht bedingt» erklärt werde.
Für Asencio haben damit Wochen der Wahrheit begonnen. Bei seinem Arbeitgeber ist der Defensiv-Experte aktuell nicht aktiv. Während gemunkelt wird, dass Real Madrid den Spieler für die Zeit der juristischen Auseinandersetzungen freigestellt hat, laboriert der offiziell an einer Schienbeinverletzung aus der Vorsaison, die wieder aufgebrochen sei.
















«Raúl Asencio von Real Madrid doppelt vor Gericht: 1,8 Promille und Sexvideo auf Gran Canaria»
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