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Montag, 22. Juni 2026
Kanaren

Für diesen Fehler drohen Mietwagen- und Autofahrern auf den Kanaren Strafen

Die V16-Warnleuchte ist auf den Kanaren Pflicht. Doch der Besitz allein reicht nicht. Auch Mietwagen-Fahrern drohen bei Fehlern Bußgelder.
Das Wichtigste in Kürze:
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  • Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt die vernetzte V16-Warnleuchte das Warndreieck auf spanischen Straßen.
  • Die Regelung gilt auch auf den Kanaren und für Mietwagenfahrer ohne Ausnahme.
  • Ein defektes, leeres, fehlendes oder nicht zugelassenes Gerät kostet bis zu 80 Euro Bußgeld.
Unsere Mitglieder sehen hier eine praktische Zusammenfassung

Wer auf den Kanaren im Mietwagen unterwegs ist, sollte darauf achten, die V16-Warnleuchte dabei zu haben. Doch der Besitz allein genügt nicht, um Bußgelder zu verhindern. Daran erinnert die spanische Verkehrsbehörde DGT ein halbes Jahr nach Beginn der neuen Pflicht.

Wer seit dem 1. Januar auf spanischen Straßen unterwegs ist und liegen bleibt oder in einen Unfall gerät, muss auf den meisten Straßen die V16-Warnleuchte einsetzen, die mit der Plattform DGT 3.0 verbunden ist. Alles, was älter ist oder die nötige Zertifizierung nicht vorweisen kann, gilt rechtlich schlicht nicht mehr. Denn an die Stelle der alten Warndreiecke ist die V16-Leuchte gerückt.

Das Gerät leuchtet weit sichtbar und meldet zugleich automatisch den Standort des Fahrzeugs an die Verkehrsmanagementsysteme – theoretisch, ohne dass der Fahrer dafür aus dem Auto steigen muss. Auch auf den Kanarischen Inseln greift diese Regelung, denn der Archipel zählt als spanische Autonome Gemeinschaft und fällt damit unter die nationalen Verkehrsgesetze der DGT. Diesen Fehler sollten Fahrer vermeiden:

V16-Warnleuchte auf den Kanaren birgt Bußgeld-Potenzial

Für Mietwagen wird kein Unterschied gemacht. Dabei gelten dieselben Anforderungen wie für die Fahrzeuge Einheimischer. Ein Bußgeld droht jedem, der lediglich ein nicht zugelassenes Gerät dabeihat. Bis zu 80 Euro kann es ebenso kosten, wenn die V16-Warnlampe im Wagen nicht funktionsfähig oder der Akku entladen ist.

Für die DGT macht es keinen Unterschied, ob das Gerät leer oder defekt ist oder sogar ganz fehlt. All dies wird gleich bewertet. Die Vorschriften werden laut Behörde ausdrücklich allein dadurch erfüllt, dass die zulässige, aufgeladene Lampe irgendwo im Fahrzeug liegt.

Empfohlen wird von der DGT, vorab zu prüfen, ob das Gerät in der offiziellen Liste der zugelassenen V16-Leuchten auftaucht. Den Betriebszustand sollten Fahrer regelmäßig im Blick haben. Fachleute legen zudem nahe, die V16 an einer gut erreichbaren Stelle im Fahrgastraum zu verstauen und den Akkuzustand regelmäßig zu kontrollieren. Damit können Bußgelder für Vergehen dieser Art verhindert werden.

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