Ab Donnerstag gelten für die Nahost-Hilfen der Kanaren-Regierung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei neue EU-Regeln, auf die die Regierung ihre Förderung umstellt. Der Kartoffel- und Tomatenanbau fällt dadurch aus der Hilfe für Produktionsmittel heraus. Drei weitere Beschlüsse betreffen Sozialprojekte, Schulen und Wohnungen.
Die EU sieht für Kartoffeln und Tomaten eine eigene Hilfe für Düngerkosten vor. Beschlossen hatten die Kanaren ihre außerordentlichen Krisenhilfen im April, sie sollen Mehrkosten bei Produktionsmitteln und Futter ausgleichen, in der Fischerei auch die bei Energie und Logistik. Gewähren lassen sich diese Hilfen nicht über den befristeten Beihilferahmen, den die Europäische Kommission am 5. Mai für die Nahostkrise verabschiedete. Deshalb regelt das im Amtsblatt der Kanaren veröffentlichte Gesetzesdekret sie als De-minimis-Beihilfen mit festen Obergrenzen. Der spanische Staat bewilligte den Kanaren 23,1 Millionen Euro zur Finanzierung eines Förderplans für den Primärsektor, bis zu 3,6 Millionen Euro davon sind für diese Hilfen vorgesehen.
Pro Begünstigtem liegt die Grenze bei Produktions- und Futtermitteln bei 50.000 Euro innerhalb von drei Jahren, bei den Energie- und Logistikkosten der Fischerei bei 40.000 Euro. Höchstens 20.000 Euro bekommt ein Fischereifahrzeug, ein Reeder höchstens 40.000 Euro. Bei den Produktionsmitteln rechnet die Verwaltung je Antragsteller höchstens 50 Hektar an, ausgezahlt wird ab 30 Euro. Damit will die Regierung hier mehr Berechtigte erreichen, die Futterhilfe beschränkt sie dagegen auf Betriebe mit produktiven Tierarten. Wer außerhalb von Teneriffa und Gran Canaria wirtschaftet, erhält bei der Futterhilfe 16 Prozent Zuschlag. Fünf Tage nach der Bewilligungsmitteilung müssen die Begünstigten ihre Eigenerklärungen über die elektronische Verwaltung der Kanaren eingereicht haben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, überweist die kanarische Staatskasse das Geld, alternativ zahlt die vorgesehene mitwirkende Stelle aus. Dieselbe Ausgabe enthält drei weitere Entscheidungen, von Millionen gegen Armut über Kleinkindklassen bis zu einer Wohnanlage auf Gran Canaria:
Kanaren fördern Projekte gegen Armut mit 8,9 Millionen Euro
Sozialverbände, das Spanische Rote Kreuz und vergleichbare Nichtregierungsorganisationen können außerdem Geld für Projekte gegen Armut und soziale Ausgrenzung beantragen. Für die 2027 umzusetzenden Vorhaben stellt das Ministerium für Soziales, Gleichstellung, Jugend, Kinder und Familien 8.886.669 Euro bereit, die Mittel stammen aus der Zuweisung von Einkommen- und Körperschaftsteuer. Anträge sind online über die elektronische Verwaltung der Regierung der Kanaren bis zum 25. November möglich, die Frist umfasst 15 Arbeitstage.
Gefördert werden Projekte, die grundlegende soziale Bedürfnisse von Menschen in Armut oder Ausgrenzung umfassend abdecken. Auch besonders verletzliche Menschen gehören dazu, nämlich solche, die wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Geschlechtsidentität, Gesundheit oder sexueller Orientierung diskriminiert werden. Grundlage der Ausschreibung ist die Förderregelung von 2024, die im September geändert wurde, hier nachzulesen.
Kanaren erweitern Klassen für Kinder unter drei Jahren
Zudem richtet das kanarische Ministerium für Bildung, Berufsbildung, körperliche Aktivität und Sport im Schuljahr 2026-2027 an ausgewählten Schulen testweise Klassen für Kinder von null bis drei Jahren ein. An jeder Schule beginnt der Unterricht erst, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und die Räume ausgestattet sind. Danach informieren die zuständigen Stellen die jeweilige Territorialdirektion.
Das Pilotprojekt läuft seit dem Schuljahr 2022-2023 und wurde seither ausgeweitet. In allen Gemeinden der Kanaren hat das Ministerium die Zahl der Kinder unter drei Jahren mit dem vorhandenen Platzangebot verglichen. Vorrang haben Gemeinden ohne zugelassene Plätze, ohne öffentliches Angebot oder mit zu wenigen Plätzen für die Nachfrage. Neue Schulen baut das Ministerium nicht, es nutzt bestehende Gebäude, die Anordnung ist hier einsehbar.
Gran Canaria: Wohnungsinstitut übernimmt 16 Wohnungen
Eine Anlage mit 16 Wohnungen, Garagen und Abstellräumen an der Calle Antonio Yánez in Valleseco geht an das Kanarische Institut für Wohnungswesen, das sie in seinen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen aufnimmt. Die unentgeltliche Übertragung beschloss das Wohnungsbaukonsortium Gran Canaria am 27. März, das Institut nahm sie am 24. September an.
Grundlage ist eine Vereinbarung von 2021, nach der Konsortium und Institut unfertige Gebäude erwerben und als geförderten Wohnraum fertigstellen. Im Juli 2025 verlängerten die Partner die Vereinbarung, am 25. September änderten sie sie. Parallel will die Kanaren-Regierung mit einer Reform des Bodenrechts mehr Sozialwohnungen ermöglichen. Das Institut lässt die Übertragung nun im Grundbuch eintragen und trägt dafür die Kosten, die Unterlagen gibt es hier.















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