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Neues Gesetz: Das ändert sich bei Ferienwohnungen auf den Kanaren


Die Kanarischen Inseln bekommen ein neues Gesetz für die Vermietung von Ferienwohnungen. Damit sollen Airbnb & Co. reguliert, private Anbieter jedoch gefördert werden. Das ändert sich für Mieter und Vermieter.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 3 Minuten

3000 Einsprüche hat das Tourismus-Ministerium sichten, bewerten und einarbeiten müssen. Dann stand der neue Gesetzestext. Schon vor der Vorstellung gab es Ärger mit lokalen Verbänden. Doch Tourismus-Ministerin Jessica de León hat den neuen Entwurf aller Diskussionen zum Trotz vorgestellt. Was sich für Vermieter und Mieter jetzt ändert.

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Die wichtigsten Änderungen betreffen Eigentümer einzelner Immobilien. Ihnen wird die Erlaubnis eingeräumt, ihr Eigentum auf unbestimmte Zeit zu vermieten. Zudem wird eine Kontrolle und Überprüfung von Ferienunterkünften durch die Rathäuser und Stadtverwaltungen erlaubt.

Die Tourismus-Ministerin der Kanarischen Inseln hat den neuen Gesetz-Entwurf gemeinsam mit dem Generaldirektor für Tourismusmanagement, -ausbildung und -förderung, Miguel Ángel Rodríguez, vorgestellt. Der Plan der Ministerin lautet, das Gesetz im Dezember im Parlament final zu debattieren. Wir erklären, was dieser vorsieht:

So wollen die Kanaren Ferienwohnungen regulieren

Die größte Kritik bei einer schärferen Regulierung von Ferienwohnungen auf den Kanaren lautete, dass private Vermieter, beispielsweise Familien, die sich etwas dazuverdienen wollen, beschnitten würden. De León sagte, dass ihr Ministerium diese Kritik ernst nehme. Und so sollen im neuen Gesetzestext solche Fälle bedacht werden.

Das Regionalministerium werde bei Kleineigentümern künftig flexibler agieren. Es gilt eine Art Bestandsschutz. Betroffene sollen ihre Ferienwohnungen also unbegrenzt weiter vermieten können. Allerdings muss dafür nachgewiesen werden, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Die Neuerung lautet jedoch, dass das Recht nicht übertragbar ist. Wird die Immobilie also verkauft oder die Tätigkeit aufgegeben, unterliegt sie automatisch dem neuen Gesetz, erklärte Rodríguez.

Ferienwohnungen: Kanaren schränken gewerbliche Vermieter ein

Für Betreibergesellschaften, also Unternehmen, die nicht selbst Eigentümer einer Immobilie sind, gilt künftig eine Vermietungskonzession für fünf Jahre. Diese kann maximal dreimal, also auf insgesamt 20 Jahre verlängert werden. Allerdings nur, wenn die Anzahl der insgesamt vermieteten Immobilien gleich bleibt.

Mit dieser Änderung soll zum einen zwischen privaten Anbietern und Gesellschaften unterscheiden werden. Zum anderen sollen gewerbliche Vermieter damit nicht uneingeschränkt wachsen, also mehr Immobilien aufnehmen und damit unbegrenzte Umwidmungen von Wohnraum hin zur touristischen Vermietung auslösen können.

Kanaren: Gemeinden können Ferienwohnungen künftig prüfen

Eine der wichtigsten Neuerungen lautet, dass Städte und Gemeinden künftig Hausbesuche durchführen dürfen und sogar müssen. Für Rodríguez ist das eine “drastische Veränderung zum Besseren”. Und die Regional-Regierung der Kanarischen Inseln plant, dies durchzusetzen.

So müssen sowohl Gemeinde- als auch Stadtverwaltungen innerhalb von sechs Monaten einen Plan zur Überprüfung von Ferienwohnungen erstellen. Dieser ist dann in den kommenden vier Jahren mit entsprechendem Personal- und Büroaufwand umzusetzen.

Die Inselverwaltungen werden wiederum von der Kanaren-Politik dazu verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren. Nach den vier Übergangsjahren wird ein Bericht angefordert, aus dem hervorgeht, welche Ferienwohnungen die Vorschriften einhalten und welche nicht.

Ferienwohnungen auf den Kanaren können kleiner werden

Weitere Änderungen betreffen die Größe von Ferienwohnungen. Bislang mussten diese mindestens 39 Quadratmeter aufweisen. Künftig gibt es ein Minimum von 25 Quadratmetern. Dies gilt allerdings nur dann, wenn mindestes eine von zehn weiteren Bedingungen erfüllt ist. Dazu gehören beispielsweise ein eigener Parkplatz, ein privater oder gemeinschaftlicher Swimmingpool, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Gelände oder die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Vermietung.

Gleichbleiben wird derweil die Bedingung, dass nur noch zehn Prozent der bebaubaren Fläche von Städten für die Ferienvermietung genutzt werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur für Retortenstädte, die eigens für die touristische Nutzung gebaut wurden. Die Gemeinden der Kanarischen Inseln müssen in den kommenden fünf Jahren Pläne zur Stadtentwicklung vorlegen, die unter anderem dieser Forderung gerecht werden.

Kanaren planen Eilantrag für neues Tourismus-Gesetz

Neue Immobilien dürfen zudem künftig frühestens nach zehn Jahren zur touristischen Vermietung umgewidmet werden. Und auch dann nur, wenn alle Bedingungen erfüllt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend Wohnraum für Anwohnerinnen und Anwohner entsteht.

Das neue Vermietungsgesetz sei als eine Art Start zu verstehen, sagte Tourismusministerin de León. Ab der Verabschiedung müsse es von den Gemeinden und Städten der Kanarischen Inseln weiterentwickelt werden. Um möglichst schnell mit der Umsetzung beginnen zu können, soll im Parlament der Kanarischen Inseln ein Eilantrag gestellt werden.


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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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