Eine Beobachtungsstelle für die historischen Ortskerne der Kanarischen Inseln hat deren Regierung jetzt ins Leben gerufen. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am Donnerstag im Amtsblatt der Kanaren (BOE). Das neue Gremium soll den baulichen Zustand der alten Stadtviertel im Blick behalten und ihren Erhalt fördern.
Dabei geht es insbesondere um die geschützten historischen Ensembles, also zusammenhängende Altstadtbereiche mit denkmalgeschützter Bausubstanz. Bisher lag die Pflege dieser Bereiche bei den jeweiligen Stadt- und Inselverwaltungen. Künftig bündelt die auf regionaler Ebene aufgehängte Beobachtungsstelle solche Aufgaben rund um historische Ortskerne der Kanaren.
Wie viel daran hängt, zeigt das Beispiel der Landeshauptstadt von La Palma: Der Altstadtkern von Santa Cruz de La Palma mit seinen kanarischen Holzbalkonen aus dem 16. Jahrhundert wurde zum kunsthistorischen Baudenkmal erklärt. Solche Ensembles prägen auch andere Orte der Kanaren, wie beispielsweise La Orotava auf Teneriffa.
Kanaren fördern Assistenzhunde-Ausbildung
Auch für ein weiteres wichtiges Thema öffnen die Schatzmeister der Kanarischen Inseln laut aktuellem BOE ihre Schatullen: Der Verein für die Ausbildung von Assistenzhunden, TERAPICAN, erhält eine Finanzspritze. Die Direktsubvention des Arbeitsamts soll auf den Kanaren die Ausbildung von Assistenzhunde-Trainern fördern.
Eine Direktsubvention bedeutet, dass es keinen Wettbewerb um diese Mittel gibt. Die Verwaltung legt in solchen Fällen Empfänger und Zweck unmittelbar fest, wodurch ein Ausschreibungsverfahren entfällt. Zuständig ist aufgrund der verwendeten Fördergelder die Arbeitsverwaltung der Kanaren, nicht das Sozial- oder Gesundheitsressort, das sich eigentlich um das Thema kümmert.
Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Einschränkungen verschiedener Art im Alltag. Ausgebildet werden sie von speziell geschulten Assistenzhunde-Trainern. Genau hier setzte das geförderte Projekt an, da es die Ausbilder selbst qualifiziert.
Das Amtsblatt ist das zentrale Organ, über das die Regierung der Kanaren Verwaltungsentscheidungen aller Ressorts bekannt gibt. Rechtlich bindend wird eine Zusage erst mit der Veröffentlichung.
















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