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- Eigentümergemeinschaften auf den Kanaren dürfen Haustiere nicht generell verbieten, können aber per Satzung konkrete Auflagen wie Leinenpflicht oder Poolverbot beschließen.
- Das spanische Wohnungseigentumsgesetz erlaubt die Haustierhaltung grundsätzlich, verbietet jedoch Störungen und verlangt Sauberkeit sowie Tierschutz.
- Seit 2023 gelten Tiere in Spanien rechtlich als Lebewesen mit eigenem Schutzstatus. Ihre Halter müssen Nachbarn entlasten und das Tierwohl sicherstellen.
Eigentümergemeinschaften auf den Kanaren dürfen Haustiere nicht grundsätzlich verbieten, können ihre Haltung allerdings per Satzungsbeschluss einschränken. Die Ley de Propiedad Horizontal (Wohnungseigentumsgesetz), die das Zusammenleben in spanischen Wohnanlagen regelt, untersagt das Halten eines Tieres in einer Wohnung nicht ausdrücklich, denn zunächst einmal ist die Haustierhaltung in Spanien grundsätzlich erlaubt.
Spielraum für Beschränkungen eröffnet Artikel 7.2 des Gesetzes. Demnach ist es Eigentümern und Bewohnern nicht gestattet, in der Wohnung oder im übrigen Gebäude Tätigkeiten auszuüben, die in der Satzung verboten sind, dem Grundstück schaden oder allgemeine Vorschriften über störende, ungesunde, schädliche, gefährliche oder unerlaubte Tätigkeiten verletzen. Diese Bestimmung greift, wenn ein Haustier den übrigen Bewohnern anhaltende Störungen aufbürdet.
Eigentümergemeinschaften können konkrete Auflagen festlegen, sofern diese in der Satzung verankert oder in der Eigentümerversammlung beschlossen wurden. Das sind sie:
Haustiere in Wohnanlagen: Was auf den Kanaren erlaubt ist
Zu den möglichen Einschränkungen zählen eine Leinenpflicht in Gemeinschaftsbereichen, der Ausschluss von Tieren aus bestimmten Zonen wie Gärten oder Pools, Regeln zur Aufzugsnutzung, Maßnahmen gegen übermäßigen Lärm sowie die Pflicht, vom Tier verursachte Verschmutzungen zu beseitigen.
Da die Kanarischen Inseln zu Spanien gehören, gilt die Ley de Propiedad Horizontal auch hier. Streitigkeiten unter Eigentümern wegen Haustieren löst meist die Eigentümerversammlung, notfalls entscheiden die ordentlichen Gerichte. Das spanische Recht behandelt Tiere seit einer Reform im Jahr 2023 nicht als reine Gegenstände, sondern als Lebewesen mit eigenem Schutzstatus und klaren Rechten sowie Pflichten für die Haltenden.
Die Ley de Protección y Bienestar Animal schreibt vor: keine Belästigung der Nachbarn, Beseitigung von Kot, Reinigung verschmutzter Gemeinschaftsbereiche und durchgehend gesichertes Wohlbefinden samt Pflege des Tieres. Auch die Zeiten, die Tiere alleingelassen werden dürfen sind geregelt (mehr dazu unten). Verstöße dagegen gelten auf den Kanaren als eine der häufigsten Konfliktursachen in Eigentümergemeinschaften.
Für Eigentümer und Mieter auf den Kanaren bedeutet die Rechtslage zweierlei: Ein generelles Hundeverbot durch die Gemeinschaft ist nicht zulässig, wohl aber etwa eine Leinenpflicht im Treppenhaus oder die Sperrung des Poolbereichs für Tiere. Wenn die Eigentümerversammlung dies beschließt. Damit werden Eigentümerversammlungen auf den Kanarischen Inseln insbesondere für Tierhalter relevanter.
















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