Ein Viertel aller Ferienwohnungen sind auf den Kanaren allein in den vergangenen zwölf Monaten hinzugekommen. Diese Welle an Neuanmeldungen wird auf die Ankündigung zurückgeführt, in Zukunft nur noch unter besonderen Bedingungen Immobilien zur touristischen Nutzung anmelden zu dürfen.
Die Kanarischen Inseln blicken durch die jüngsten knapp 15.000 Neuanmeldungen somit auf 63.762 Ferienwohnungen. Damit verfügen sie über 263.865 offizielle Betten für Touristen außerhalb von Hotel-Betrieben.
Doch jede vierte Ferienwohnung auf den Kanarischen Inseln steht derzeit leer. Der Grund: Pro-Forma-Umwidmungen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Darin sieht die Regierung der Kanarischen Inseln eine Art provozierten Wohnungsmangel und will dagegen vorgehen. Das sind die wichtigsten neue Regelungen:
Kanaren wollen leere Ferienwohnungen untersuchen
Tourismus-Ministerin Jéssica de Léon möchte mit dem neuen Ferienwohnungsgesetz nur noch einen geringen Prozentsatz neuen Wohnraums zur touristischen Nutzung ermöglichen. Bestehende Vermieter sollen – insbesondere wenn es sich um Privatleute mit Zusatzverdienst durch Tourismus handelt – weiterhin vermieten dürfen. Besonders kommerzielle Anbieter sollen jedoch stärker reguliert werden.
Das neue Gesetz sollte bis Ende Herbst stehen. Doch noch immer gibt es Konflikte. Insbesondere die Tourismus-Industrie ging auf die Barrikaden, kündigte zuletzt jedoch an, unter besonderen Voraussetzungen mitzuziehen. Dennoch gilt der Entwurf weiterhin als umstritten. Ob er noch in diesem Jahr verabschiedet wird, ist entsprechend offen. Was er bislang vorsieht:
Ferienwohnungen auf den Kanaren: Städte sollen mit entscheiden
Städtebauliche Maßnahmen sollen künftig als oberste Regulierung gelten. Während derzeit weder quantitative noch besonders strenge qualitative Regeln für die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen gelten, behalten künftig die Gemeinden durch ihre Stadtplanung die Oberhand.
Wer künftig Ferienwohnungen anbieten möchte, muss entsprechende Anträge bei der Gemeinde stellen. Die Stadtplanung entscheidet dann darüber, ob die Quote weitere Ferienwohnungen zulässt.
Wer als Eigentümer bereits vermietet, kann diese Tätigkeit auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Wer hingegen unternehmerisch agiert, beispielsweise die Vermietung des Eigentums Dritter übernimmt, muss Konzessionen für maximal fünf Jahre erwerben. Die maximale Dauer für eine solche Konzession wurde auf 20 Jahre festgelegt.
Kanaren: So streng sollen Tourismus-Immobilien reglementiert werden
Die Gemeinden werden für die konkrete Umsetzung in die Pflicht genommen. Sie sind nicht nur für die Planung, sondern auch für die Kontrolle zuständig. Im ersten Schritt haben sie sechs Monate Zeit, einen Plan vorzulegen, wie sie dieser neuen Verantwortung gerecht werden wollen. Dann geht es in die Umsetzung.
Das neue Gesetz sieht vor, dass maximal zehn Prozent der bebaubare Fläche einer Gemeinde auf den Kanaren für die touristische Nutzung zur Verfügung steht. Auf den “grünen Inseln” sind es 20 Prozent. Ausgenommen sind nur Retortenstädte, die zur vornehmlich touristischen Nutzung gebaut wurden.
Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar Auch Änderungen am Gesetzestext sind weiterhin möglich. Ministerin De Léon steht derzeit entsprechend unter Druck – mindestens zeitlich, denn in der Zwischenzeit werden weitere Umwidmungen von Wohnraum zur touristischen Nutzung erwartet.
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