37 Frauen sind von einer falschen Ärztin auf Gran Canaria teilweise entstellt worden. Die Angeklagte muss sich ab Dienstag vor dem Gericht in Las Palmas verantworten. Ihr wird vorgeworfen, sich als Ärztin ausgegeben und aus Profitgier gehandelt zu haben.
Die Angeklagte wird beschuldigt, 37 Frauen Hyaluronsäure angekündigt und stattdessen billigeres Flüssig-Silikon ins Gesicht gespritzt zu haben. Sie hatte den Opfern zuvor ein Angebot der Schlichtung unterbreitet, das diese als Unverschämtheit erachteten und zurückwiesen.
Die drei angesetzten Verhandlungstage werden von Richter Emilio Moya Valdés geleitet. Die kolumbianisch-spanische Doppelstaatsbürgerin soll die Straftaten zwischen 2016 und 2019 in ihrer Wohnung begangen haben. Sie bot laut Anklageschrift ästhetische Eingriffe an, ohne über die erforderlichen medizinischen Qualifikationen zu verfügen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von dreißig Jahren und zehn Monaten. Zudem sollen Entschädigungen in Höhe von 185.000 Euro für die Opfer gezahlt werden. Und das sind die Vorwürfe.
Falsche Schönheitschirurgin auf Gran Canaria vor Gericht
Die Angeklagte soll ihren Kunden vorgegaukelt haben, Hyaluronsäure zu spritzen. Damit sollten Falten ausgebessert und Lippen vergrößert werden. Stattdessen spritzte sie jedoch in Spanien nicht zugelassenes Flüssig-Silikon.
Die Opfer zahlten für die Behandlungen zwischen 150 und 670 Euro. In der Folge litten die meisten von ihnen unter schweren gesundheitlichen Problemen. Mehrere Patientinnen mussten sich im Anschluss Notoperationen unterziehen. In Summe verdiente die Angeklagte rund 10.000 Euro mit ihren Eingriffen.
Falsche Ärztin auf Gran Canaria scheitert mit Angebot zur Schlichtung
Die Angeklagte hatte zunächst noch versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Opfer lehnten das Angebot als inakzeptabel ab. Sie bezeichneten die vorgeschlagene Entschädigung als “beschämend”. Die Angeklagte hatte über ihren Rechtsbeistand eine Zahlung von 200 Euro pro Monat über einen Zeitraum von 18 Jahren angeboten – allerdings für alle Opfer zusammen.
Diese litten in der Folge der Eingriffe unter Granulomen und Überempfindlichkeit. Für das Entfernen der Hautreaktionen sind chirurgische Eingriffe nötig. Viele Betroffene konnten diese jedoch aus finanziellen Gründen nicht durchführen lassen.
Ein Opfer tritt in der Verhandlung als Privatklägerin auf und auch das Ärztekollegium von Las Palmas verlangt eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft fordert für jede der Betroffenen eine Entschädigung von jeweils 5000 Euro. Damit sollen “die erlittenen Verletzungen und der psychologische und moralische Schaden” geahndet werden.
Außerdem solle laut Staatsanwaltschaft auf der Kanaren-Insel damit ein Beitrag geleistet werden “für die Operationen, denen sie sich unterzogen haben oder unterziehen müssen, um die entstandenen Verletzungen, Missbildungen oder möglichen Folgen rückgängig zu machen”.
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Gran Canaria: Falsche Ärztin spritzt Patientinnen flüssiges Silikon
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