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Strafen drohen: Was Selbstständige auf den Kanaren ab sofort beachten müssen


Das Finanzamt fordert ab sofort Änderungen bei der Abrechnung von Selbstständigen auf den Kanaren. Was Sie beachten sollten, um keine Strafe zu riskieren.

Von Juan Martín Lesedauer: 2 Minuten

Das Finanzamt greift härter durch. Um falsche Steuern oder Deklarationen zu vermeiden, müssen Selbstständige ab sofort genauer auf Ihre Abrechnung achten. Zudem gibt es ein obligatorisches Formular. Damit soll unter anderem die Bearbeitung der Einkommensteuer vereinfacht werden.

Um Strafen zu vermeiden, sollten Selbstständige auf den Kanarischen Inseln eine umfassende Rechnungskontrolle durchführen. Denn alle Arbeiten, die Selbstständige durchführen, müssen in der Abrechnung ab sofort ganz genau dokumentiert werden.

Diese Rechnung muss wiederum mit der Buchhaltung des Unternehmens übereinstimmen, für das eine Dienstleistung erbracht wurde. Dafür muss jede Rechnung eine eindeutige Rechnungsnummer beinhalten und ein Ausstellungsdatum aufweisen.

Wichtig dabei ist, dass Rechnungen fortlaufende Nummern haben. Diese müssen nach Nummer und Tag der Ausstellung geordnet sein. Außerdem müssen alle Angaben des Selbstständigen und die des Kunden, an den die Rechnung gesendet wird, angegeben werden.

Was das Finanzamt der Kanaren auf Rechnungen von Selbstständigen erwartet

Zusätzlich zu diesen Formalien, muss auf der Rechnung auch eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten sein. Dadurch soll die Steuerbehörde besser überblicken können, ob die Stundenangabe auf der Rechnung plausibel ist. Zudem muss ersichtlich sein, welche Art von Arbeit genau geleistet wurde, welche Tätigkeiten dabei genau durchgeführt wurden und wofür exakt die Rechnung gestellt wurde.

Formell bleibt eine der wichtigsten Rechnungs-Informationen der aufgeschlüsselte Preis der Dienstleistung. Außerdem muss selbstverständlich der Mehrwertsteuer-Satz bzw. die IGIC enthalten sein. Sie ist zu den Stundensätzen des Freiberuflers anzugeben.

Dieses Steuer-Formular ist für Selbstständige auf den Kanaren obligatorisch

Alle drei Monate müssen Selbstständige eine Mehrwertsteuer-Erklärung einreichen. Dazu stellt das spanische Finanzamt zusätzlich zu den bereits bekannten Formularen 130 und 131 nun die Formulare 420 und 421 für die Abrechnung der IGIC bereit. Wird dies verpasst, droht je Säumnis eine Geldstrafe.

Auf dem Formular müssen alle oben genannten Rechnungsangaben in der Auflistung lückenlos aufgeführt sein. Dies dienst der barrierefreien Bearbeitung der Steuerbehörde bei der Einkommensteuererklärung.

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Juan Martín ist redaktioneller Mitarbeiter von Teneriffa News. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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