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Van in Plantage zu vermieten: Die absurdesten Ferien-Angebote auf den Kanaren


Steigende Preise sorgen für immer absurdere Miet-Angebote auf den Kanarischen Inseln. Besonders spannend: Viele dieser Inserate sind sogar hervorragend bewertet.

Von Juan Martín – zuletzt aktualisiert: – Lesedauer: 3 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Erlaubt sind sie nicht. Und doch werden sie immer beliebter. Positiv betrachtet sprechen viele Mieter von “besonderen Erlebnissen”. Nüchtern jedoch handelt es sich meistens um unerlaubte Vermietungen an immer skurrileren Orten.

Auf Plattformen wie Airbnb gibt es immer mehr solcher Angebote auf den Kanarischen Inseln. Angepriesen als “außergewöhnliche Unterkunft”, können umgebaute VW-Busse oder Schlafsäcke irgendwo in einer Bananenplantage gemietet werden. Und unter dem Deckmantel der Gemütlichkeit finden diese Inserate sogar Abnehmer.

Portale wie Airbnb oder Booking bieten Unterkünfte an, die allerdings nicht immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Vermietungsgesetz auf den Kanarischen Inseln von 2015 hat klare Vorstellungen von einem korrekten Angebot. So müssen als Mindestausstattung beispielsweise Sicherheitsschlösser vorhanden sein. Bei einem stillgelegten Lieferwagen ist das freilich nicht der Fall. Und es gibt weitere bedenkliche Probleme.

Kanaren: “Außergewöhnliche Unterkunft” oder Touri-Nepp?

Auf Teneriffa wird ein “praktisches und funktionales Fahrzeug” als Ferien-“Unterkunft” angeboten. Zwei Schlafsäcke, eine Kochplatte im Freien und eine Hotel-Minibar als Kühlschrank sorgen dafür, dass eine Selbstversorgung zumindest grundsätzlich möglich ist. Ein echtes Badezimmer gibt es jedoch nicht, sondern ein Waschbecken im Freien und eine Toilette, die eher an die Sanitäranlage einer Bar erinnert.

Die gezeigten Bilder überzeugen mit Landschaften und vermitteln Gemütlichkeit, nicht aber einen hochwertigen Urlaub, dessen Rahmenbedingungen dem Gesetz entsprechen. Doch die positiven Aspekte schlagen sich in den Bewertungen nieder. Der “Honeymoon Van” erhält 4,83 von fünf Sternen. Laut Gesetz zulässig ist er dennoch nur mit mindestens anderthalb zugedrückten Augen.

Jurte oder Lieferwagen als “Ferienhaus” auf Teneriffa

Im Süden der Kanaren-Insel wartet eine Jurte innerhalb der Gärten eines Bio-Hofs auf Gäste. Geboten wird eine Matratze auf Paletten. Eine Küche? Fehlanzeige! Und auch ein echtes Badezimmer wird erneut vergebens gesucht. Verkauft wird all das natürlich positiv – als “Outdoor-Dusche “zwischen den Bananenpflanzen, die Ihnen ein einzigartiges Erlebnis unter dem Sternenhimmel bietet”.

Neben der unzulässigen Unterkunft wird zusätzlich durch den Verkauf der selbst angebauten Waren Geld verdient. Gäste bewerten all das als Gesamtpaket positiv und freuen sich über die Gastfreundschaft und die hochwertigen Produkte.

Andere Beispiele machten zuletzt im kanarischen TV die Runde. Zu sehen: Ein auf einer Terrasse geparkter Lieferwagen. Auch bei diesem Beispiel werden die Mindestvoraussetzungen verfehlt. Und auch hier sind die Bewertungen voll des Lobes über den “Charme” oder die “Gemütlichkeit” der Unterkunft.

Vermietung auf den Kanaren nutzt Grauzonen und dehnt sie immer weiter aus

Geschickter lösen das Anbieter, die ihre Boote inserieren. Für ein kleines, im Hafen liegendes Schiff, greift das Tourismusgesetz aktuell nicht. Und auch dabei sind die Besuchenden voll des Lobes.

Anbieter von zertifizierten Ferienwohnungen werden durch Angebote dieser Art unter Druck gesetzt. Wer einen ausrangierten Van unter einem Strohdach parkt und eine Dusche unter freiem Himmel als Bad anbietet, hat geringere Ausgaben als Vermieter, die sich um die Instandhaltung und Lizenzierung ihrer Immobilien bemühen.

So treiben die Angebote zur Ferien-Vermietung auf den Kanarischen Inseln aktuell immer absurdere Blüten. Verhindert werden kann das nur durch Kontrollen und empfindliche Strafen. Denn auch wenn es mit dem Vermietungsgesetz von 2015 bereits grundsätzliche Vorgaben gibt, sorgt erst die konsequente Anwendung für ihre Einhaltung.


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Juan Martín ist Redakteur bei Teneriffa News. Zum Autorenprofil von Juan Martín.

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