Als Richterin Mónica Oliva ihr Urteil verkündete, war die Chronologie der Ereignisse aus dem Oktober 2023 bereits bis ins Detail rekonstruiert. Im Rahmen der Verhandlung kamen Einzelheiten ans Licht, die viele Zuhörer erschrecken ließen.
Ein Mann hatte auf seiner Finca auf Gran Canaria seinen eigenen Schäferhund mit einem geländegängigen Fahrzeug überfahren. Anschließend attackierte er das Tier mehrfach mit einem spitzen Gegenstand. Der Hund erlitt einen Pneumothorax, also einen kollabierten Lungenflügel, und verlor viel Blut. Es starb noch am Ort des Geschehens.
Was zunächst wie ein tragischer Unfall hätte wirken können, entwickelte sich im laufe des Verfahrens zu einem Fall, in dem die Spuren und Aussagen nicht miteinander harmonierten. Für die Rekonstruktion war auch die Aussage eines Zeugen wichtig:
Gran Canaria: Mann überfährt eigenen Schäferhund, „um ihn zu erlösen“
Der Hundebesitzer war nach der tödlichen Attacke zum Rand eines rund zwölf Meter tiefen Beckens gegangen und hatte den leblosen Körper des Tieres hinuntergeworfen, offenbar um die Vorgänge zu verschleiern. Die Polizei fand am Grund jedoch keine Metallteile, die angeblich für weitere Verletzungen verantwortlich gewesen sein sollten, sondern lediglich dichte Vegetation.
Der entscheidende Hinweis kam von einem Nachbarn, der die Szene aus etwa 270 Metern Entfernung beobachtet hatte. Zunächst waren es die klagenden Laute des Tieres gewesen, die ihn aufmerksam machten. Dann griff er zu einem Fernglas und sah, wie der Besitzer das Gelände mit seinem Buggy aufwühlte, andere Hunde unruhig umherliefen und der Mann einen Gegenstand in der Hand hielt.
Auch wenn der Zeuge die Messerstiche selbst nicht sah, lieferten seine Beobachtungen genügend Indizien, um die Abläufe einzuordnen. Wie später in der Verhandlung deutlich wurde, versuchte die Verteidigung zwar, den Bericht des Nachbarn mithilfe eines topografischen Gutachtens und eines forensischen Gegenberichts zu entkräften, doch die Richterin hielt die Schilderungen für glaubwürdig.
Urteil auf Gran Canaria: 20 Monate Gefängnis nach Attacke auf Hund
Widersprüchlich blieb vor allem die Aussage des Beschuldigten. Gegenüber den Polizeibeamten hatte er am Tag der Tat eingeräumt, das Tier nach dem Zusammenstoß erstochen zu haben, um dessen Leiden zu verkürzen. In der Hauptverhandlung jedoch bestritt er die Stiche plötzlich und behauptete, der Hund sei nach dem Unfall in das leere Becken gestürzt und habe sich dabei an Metall verletzt.
Die Ermittlungen ergaben ein anderes Bild: Nach Angaben der Polizeikräfte, die die erste Aussage protokollierten, klang das anfängliche Geständnis detailliert und spontan, während die spätere Darstellung auf die Richterin konstruiert wirkte.
Für das Gericht war die Beweislage schließlich eindeutig: Die Richterin folgte dem Ergebnis der Ermittlungen und verurteilte den Mann zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich sprach sie ein dreijähriges Verbot aus, beruflich oder gewerblich mit Tieren zu arbeiten, sowie die Pflicht, die Prozesskosten zu tragen. Das Urteil kann vor der Audiencia Provincial angefochten werden.
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