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Dienstag, 11. August 2026
Kanaren

10.000 Kanaren-Ferienwohnungen verschwunden: Ist das neue Gesetz illegal?

Auf den Kanaren gelten Tausende Ferienwohnungen als potenziell illegal. Jetzt könnte das entsprechende Gesetz verboten werden.
Das Wichtigste in Kürze:
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  • Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC stuft zusätzliche Auflagen kanarischer Gemeinden für Ferienwohnungen als rechtswidrig ein.
  • In La Laguna gelten nur 41 von 1179 gemeldeten Ferienwohnungen als vollständig legal, gegen den Rest plant die Stadt einen Vier-Phasen-Plan. Das sei rechtswidrig.
  • Präsident Fernando Clavijo will ab September über ein Dekret verhandeln, das die bürokratischen Anforderungen an Betreiber neu regelt.
Unsere Mitglieder sehen hier eine praktische Zusammenfassung

In La Laguna droht 93 Prozent aller Ferienwohnungen der Lizenzentzug. Und im Vergleich mit anderen Gemeinden hat der Ort auf Teneriffa sogar wenig Ferienapartments. Grund sind tatsächlich illegale Objekte, doch ein erheblicher Teil der betroffenen Ferien-Immobilien erfüllt lediglich die Bedingungen auf Papier nicht. Dagegen geht der Verband der Ferienvermieter auf den Kanaren (Ascav) jetzt vor.

Auch die spanische Markt- und Wettbewerbsbehörde CNMC hat zusätzliche Anforderungen kanarischer Gemeinden an die Betreiber von Ferienwohnungen jetzt als rechtswidrig eingestuft. Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadtverwaltungen gegen das Gesetz zur Marktvereinheitlichung verstoßen. Kritisiert wird, dass sie von Vermietern neben der Erklärung bei der Regierung der Kanaren zusätzlich eine Mitteilung über die Tätigkeit verlangen.

Ascav führt an, das doppelte Verfahren verletze den Grundsatz der Vereinfachung von Verwaltungslasten. Dieser sei in Artikel 7 desselben Gesetzes geregelt. Nach Darstellung des Verbandes betrifft das unmittelbar alle Gemeinden, die von Eigentümern derzeit die Vorlage dieser Mitteilung verlangen, also auch La Laguna. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung gilt diese als größte Hürde für Betreiber von Ferienwohnungen, ihre Immobilie legal anzubieten.

Streit um Ferienwohnungen auf den Kanaren

Anbieter von Ferienwohnungen hatten nach der Reform des Vermietungsgesetzes ein Jahr Zeit, sich um alle Formalitäten zu kümmern und ihre Immobilien auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die entsprechende Reform wurde jedoch nie öffentlich angekündigt. Laut Ascav liegt darin das Hauptproblem: Das Nebeneinander aus unveröffentlichter Reform und der neuen Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde habe Eigentümer, Stadtverwaltungen und Inselverwaltungen verunsichert.



Laut Interpretation des Verbandes habe niemand gegen das Gesetz verstoßen, der die Vermietung noch nicht lokal beantragt habe. Ascav sieht in der bei der Kanaren-Regierung eingereichten verantwortlichen Erklärung zur Aufnahme der Vermietungstätigkeit alle Formalitäten als erledigt an.

Gemeinden, die wie La Laguna mehr einfordern, würden mehr verlangen, als das geltende Recht voraussetze. Daher sei es an der Zeit, dass diese statt der Vermieter zur Rechenschaft gezogen würden, hieß es am Dienstag. In La Laguna gelten nach einer Prüfung des kommunalen Registers nur 41 von 1179 gemeldeten Ferienwohnungen als vollständig legal, gegen den Rest plant die Stadtverwaltung einen Vier-Phasen-Plan (mehr dazu unten).

Kanaren verlieren 10.000 Ferienwohnungen

Nach Angaben des kanarischen Statistikamts ISTAC sank die Zahl der registrierten Ferienwohnungen von 47.648 im Mai 2025 auf 38.337 ein Jahr später. Seit das neue Gesetz greift, sind demnach knapp 10.000 Ferienwohnungen aus dem Angebot verschiedener Plattformen zur Ferienvermietung verschwunden. Die Kritik lautet, dass dennoch der Bestand an Wohnungen für die dauerhafte Vermietung nicht gewachsen sei und auch die Mietpreise weiter kletterten. Auch der Wohnraummangel sei durch die Maßnahme nicht gemindert worden.

Immerhin löste der neue Streit nun eine Debatte aus, der sich die Kanaren-Regierung nach den Sommerferien stellen möchte: Präsident Fernando Clavijo kündigte an, ab September über ein Dekret verhandeln zu wollen, das unter anderem die bürokratischen Anforderungen an die Betreiber von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln regeln soll. Ob in La Laguna in der Zwischenzeit ernst gemacht wird, bleibt abzuwarten.

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