Wer auf den Kanarischen Inseln in einem Gebäude oder Komplex eine Ferienwohnung vermieten möchte, muss strenge Regeln beachten. Die Kanarischen Inseln wollen das zum Teil verändern. Tourismusministerin Jéssica de León kündigte eine entsprechende Gesetzesänderung an.
Die „Betriebseinheit“, in Spanien „unidad de explotación“ genannt, meint ein einzigartiges Modell für touristische Wohnkomplexe auf den Kanarischen Inseln. Es greift in Apartmentkomplexen, Bungalowanlagen oder Aparthotels und bedeutet unter anderem, dass alle touristischen Einheiten vom selben Unternehmen verwaltet werden müssen.
Diesen Passus wollen die Kanarischen Inseln jetzt verändern. Damit können die Eigentümer auf eigene Faust vermieten, beispielsweise über eigene Websites oder Vermittler wie Airbnb und Booking. Damit öffnen sich die Kanarischen Inseln der Gegenwart. Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1995. Doch es gibt auch künftig klare Regeln:
Kanaren öffnen touristische Vermietung
Wer eine Ferienwohnung in einem Apartmentkomplex besitzt, ist bisher an einen Vermittler gebunden. Das Gesetz sah vor, dass touristische Wohnungen, die zwischen 1995 und heute angemeldet wurden, komplett von einem Verwalter abgewickelt werden. Bei Anlagen, die vor 1995 entstanden sind, kam es auf die Mehrheitsverteilung an. Damals musste mindestens die Hälfte plus eine Wohnung gleich abgewickelt werden. Die Gesetzgebung ist jedoch überaltert.
Das Internet hat die Möglichkeit geschaffen, Wohnungen selbst zu vermarkten. Ob mit eigener Website oder über Mittler-Portale, ist die Verwaltung und Vermarktung touristischen Wohnraums deutlich einfacher geworden. Dem wollen jetzt auch die Kanaren über de León und ihr Tourismusministerium gerecht werden.
Eigenvermarktung ist in solchen Anlagen bislang ein Verstoß gegen das Gesetz und kann mit teils deutlichen Geldstrafen sanktioniert werden. Das neue Gesetz soll das abschaffen. Allerdings gibt es klare Auflagen, die durch die neuen Tourismus-Gesetze besser überwacht werden sollen.
Tourismusgesetz: Kanaren schaffen „Nutzungsvorbehalt“
Da eine Ferienanlage bisher komplett als Betriebseinheit, also als reiner Tourismusbetrieb geführt werden muss, gab das Gesetz von 1995 im Prinzip vor, dass solche Gebäude für den Urlaub von Touristen da sein müssen, nicht zum dauerhaften Wohnen oder für den privaten Urlaub der Eigentümer.
Künftig soll der „Nutzungsvorbehalt“ ermöglicht werden. Eigentümer dürfen dann also bis zu sechs Monate pro Jahr selbst in ihrem Objekt wohnen, müssen es im Gegenzug jedoch die andere Hälfte des Jahres zur touristischen Vermietung anbieten. Damit schafft das neue Gesetz einen Spagat zwischen Eigennutzung und touristischem Betrieb.
Die bisherige Regelung bedeutet auch, dass die Kosten der Vermietung über den Verwalter eingetrieben werden. Das Modell sorgt im Alltag für Konflikte. Deshalb soll künftig ein Betreiber die Anlage weiterhin pflegen und für ein einheitliches Äußeres sorgen, die Eigner dürfen nach vorheriger Einigung mit dem Betreiber jedoch auf eigene Faust vermieten und abrechnen.
Als Grundlage für das neue Gesetz gilt jedoch, dass eine Ferienwohnung vor dem 14. Dezember 2025 ins Tourismusregister eingetragen wurde und alle aktuellen und künftigen Vorgaben erfüllt. Das neue Tourismusgesetz der Kanarischen Inseln ermöglicht unter anderem Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass Mindeststandards in touristischen Unterkünften eingehalten werden. Sobald das Dekret im Herbst offiziell vom Regierungsrat verabschiedet wird, soll damit der neue, rechtssichere Rahmen endgültig in Kraft treten.















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