Die obligatorische Maske auch im Freien ist spanienweit beendet. Damit muss auch auf den Kanarischen Inseln kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft gegeben ist.
Die Gesundheitsbehörden der Kanarischen Inseln bestätigen den Rückgang der hohen Pandemie-Zahlen und haben damit einhergehend die Maskenpflicht an der frischen Luft zu Donnerstag beendet. Das bestätigt das am Mittwoch veröffentlichte königliche Dekret im offiziellen Amtsblatt (BOE).
Unter anderem aufgrund der hohen Impfraten “bleibt der fortschreitende Rückgang stabil”, heißt es aus dem Ministerium. Daher sei es an der Zeit für diese Lockerung. Dass diese “schnellstmöglich” komme, hatte Ministerpräsident Pedro Sánchez schon zu ihrer Einführung angekündigt.
Das Ende der Maskenpflicht im Freien auf den Kanaren sei auch beschlossen worden, da es inzwischen als nachgewiesen gelte, dass die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wichtiger sei. Dort nämlich seien Ansteckungswahrscheinlichkeiten um ein Vielfaches höher als draußen.
Maskenpflicht auf den Kanaren bleibt grundsätzlich bestehen – das sind die Regeln
Aus diesem Grund bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Sie gilt für Personen ab sechs Jahren, die sich in öffentlich zugänglichen Räumen aufhalten. Dazu zählen neben Museen oder Ämtern auch der ÖPNV sowie die Luftfahrt einschließlich der Bahnhöfe.
Auch im Auto herrscht weiter eine Maskenpflicht, wenn die Insassen der Fahrzeuge nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann gilt diese auch für den Fahrer.
Ferner gilt die Maskenpflicht an Bord von Schiffen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten, wenn es sich um Gruppen zusammenlebender Personen handelt.
Außerdem kann weiterhin eine Maske in Außenbereichen angeordnet werden, wenn es sich um große Menschenansammlungen handelt, bei denen der Abstand dauerhaft nicht gewährleistet ist. So beispielsweise bei Sport-Veranstaltungen und anderen Outdoor-Events.
Kanaren: Das sind die Ausnahmen für die Maskenpflicht in Innenräumen
Ausnahmen gelten für Personen mit Atembeschwerden oder Beeinträchtigungen, die diese medizinisch nachweisen können. Auch wenn Aktivitäten nicht mit dem Tragen einer Maske vereinbar seien, müsse diese nicht getragen werden. Ferner gehören Innenräume, beispielsweise bei Wohngruppen, zu den Ausnahmefällen, hieß es.
Bei einer Booster-Impfrate von 80 Prozent sei das Tragen einer Maske in Innenräumen auch bei regelmäßig zusammenkommenden Gruppen, wie beispielsweise Mitarbeitenden, nicht mehr nötig. Diese Ausnahme gelte allerdings ausdrücklich nicht für externe Besucher von Wohngruppen. Diese müssten weiterhin eine Maske tragen.
Welche Regeln in den verschiedenen Warnstufen weiterhin gelten, erfahren Sie jetzt hier in unserer nachfolgend verlinkten Übersicht:
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Maskenpflicht im Freien endet auf den Kanaren
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