Das Provinzgericht von Santa Cruz hat eine Absprache im Strafverfahren gegen die Betreiberin eines Seniorenheims auf Teneriffa getroffen. Die Richter verhängten für jeden der sieben Fälle von Aussetzung neun Monate Haft und für Betrug zehn Monate. Insgesamt ergibt sich so eine Strafe von sechs Jahren Gefängnis.
Die Angeklagte muss dennoch nicht ins Gefängnis. Das legte das Gericht im Rahmen einer Einigung fest. Ursprünglich forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 20 Jahren. Die zivilrechtliche Haftung soll im Vollstreckungsverfahren festgelegt werden, da keine Ansprüche von Bewohnern oder Angehörigen vorlagen.
Das Gericht setzte die Geldstrafe auf 7200 Euro fest, wie es die Staatsanwaltschaft beantragte. Der zweite Angeklagte, ein Mann, gegen den die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft forderte, hält sich aktuell in Italien auf. Er gilt als flüchtig und erschien nicht zum Prozess.
Prozess um Seniorenheim-Betrug auf Teneriffa
Die Staatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten vor, jahrelang die Bezeichnung des Seniorenheims geändert zu haben, sobald Unregelmäßigkeiten auffielen. Zunächst lief das Heim als geriatrische Einrichtung, dann als Zentrum für alternative Therapien, später als Abwandlung eines Hotelbetriebs und zuletzt als touristischer Zimmervermietungsdienst im Haus der Angeklagten.
Das Zentrum stand unter Aufsicht des Dienstes für Inspektion und Registrierung von Einrichtungen der Technischen Generaldirektion des kanarischen Sozialministeriums. Die Einrichtung unterlag der behördlichen Kontrolle und war bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren und Sanktionen.
Bei einer der Inspektionen traten verschiedene Verstöße zutage. Die Mängel betrafen technische und materielle Bedingungen, Barrierefreiheit, fehlende vorgeschriebene Räume, Hygiene, Ausstattung sowie das Personal, das weder quantitativ ausreichte noch qualifiziert genug war.
Altenheim-Betrug auf Teneriffa landet vor Gericht
Noch während des laufenden Strafverfahrens fand eine Inspektion statt, an der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der kanarischen Regierung teilnahmen. Die Ermittlungen richteten sich gegen die Betreiberin und ihren mutmaßlichen Komplizen.
Die Behörden stellten fest, dass die Betreiberin wiederholt versucht hatte, die Kontrolle durch Umbenennung und Änderung der Betriebsart zu umgehen. Nun wurde die Einrichtung geschlossen. Ins Gefängnis muss die Frau trotz jahrelangen Betrugs nicht.
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Seniorenheim-Betrug auf Teneriffa: Kein Knast trotz jahrelangen Schwindels
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