Nach einem feuchtfröhlichen Abend hat sich auf Gran Canaria eine Frau ans Steuer ihres Wagens gesetzt. Gemeinsam mit ihrer Beifahrerin wollte sie den Heimweg antreten. Allerdings besaß die Fahrerin keinen Führerschein. Und das Auto schaffe es nur wenige Meter weit – die meisten davon steil bergab.
Denn kontrollieren konnte die Fahrerin ihren Wagen nicht mehr. Und so stürzte das Auto samt Insassen sechs Meter in die Tiefe. Es landete auf dem Dach. Beide Insassen konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien. Eine Fahrerflucht als mögliches drittes Vergehen war daher unmöglich.
Schnell hatte die Polizei die Lage durchschaut und die Feuerwehr zur Befreiung der beiden Insassen alarmiert. Die 53 und 46 Jahren alten Frauen erlitten mittelschwere Verletzungen und mussten mit einem Rettungswagen des Kanarischen Rettungsdienstes (SUC) ins Universitätskrankenhaus von Gran Canaria gebracht werden. Der Fahrerin droht dort ein böses Erwachen.
Mit diesen Strafen müssen Verkehrs-Rowdies auf den Kanaren rechnen
Denn bei Vergehen dieser Art greift Artikel 65.5 K des Königlichen Dekrets 339/1990. Es legt fest, dass Fahren ohne Führerschein als sehr schweres Verkehrsdelikt zu ahnden ist. Darauf stehen in den meisten Fällen 500 Euro Bußgeld.
Hinzu kommt der Alkoholeinfluss. Fahren mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und ein Promille kann zu einer Geldstrafe von 500 Euro und zum Entzug von vier Punkten des Führerscheinkontos führen. Bei mehr als einem Promille Alkohol im Blut beträgt die Geldstrafe 1000 Euro und es gibt sechs Punkte Abzug.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo Punkte durch Vergehen hinzu kommen, starten in Spanien alle Führerscheinbesitzer mit einem vollen Punktekonto. Durch Vergehen werden diese abgezogen. Ab Null Punkten, greift ein Fahrverbot. Wer dennoch weiter Auto fährt, muss mit Freiheits- und Geldstrafen rechnen. Das übliche Verkehrskonto sieht zwölf Punkte vor. In Ausnahmefällen können es auch acht oder 15 werden.
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Betrunken und ohne Führerschein auf Gran Canaria: Auto stürzt 6 Meter tief
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