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Freitag, 12. Juni 2026
Gran Canaria

Guardia Civil befreit 19 geschützte Reptilien auf Gran Canaria

Die Tierschutz.Einheit auf Gran Canaria hat in einem Wohnhaus in Santa Brígida 19 exotische Reptilien und Amphibien entdeckt. Die Tiere stehen unter Artenschutz oder galten als invasive Spezies. Die Behörden ermitteln.

Aus einem Wohnhaus auf Gran Canaria hat die Guardia Civil 19 illegal gehaltene Reptilien geholt. Die Beamten stießen in den Wohnräumen auf die lebenden Reptilien und Amphibien und nahmen sie an sich. Es handelt sich durchweg um exotische Arten, die entweder dem Artenschutz unterliegen oder als invasive Spezies gelten. In Spanien ist die Haltung in beiden Fällen streng reglementiert.

Dass mit Wildtieren illegal gehandelt wird und Menschen sie ohne Erlaubnis halten, kommt auf den Kanarischen Inseln keineswegs selten vor. Über den Schwarzmarkt landen exotische Reptilien und Amphibien immer wieder in Privathaushalten, deren Halter keine der erforderlichen Genehmigungen besitzen. Ein besonderes Risiko geht von invasiven Arten aus. Gelangen sie ins Freie, können sie heimische Ökosysteme empfindlich durcheinanderbringen, und das wiegt auf den Inseln mit ihrer einzigartigen Fauna besonders schwer.

Wie sich ein solches Problem ausnimmt, zeigt die Kalifornische Königsnatter, die sich explosionsartig ausbreitet. Als ebenso großes Problem gilt das Mufflon am Teide. Im jetzigen Fall fand die Razzia der Ermittler in einem Wohnhaus in Santa Brígida im Inneren Gran Canarias statt. Für derartige Delikte hält das spanische Strafgesetzbuch empfindliche Geldstrafen bereit, im Wiederholungsfall drohen sogar Freiheitsstrafen.

Polizei befreit illegale Reptilien auf Gran Canaria

Nachdem die 19 Tiere sichergestellt waren, übergab man sie in die Obhut der zuständigen Behörden. Das spanische Recht trennt bei solchen Fällen grundsätzlich zwei Kategorien voneinander: geschützte Tierarten, deren Haltung eine spezielle Genehmigung verlangt, und invasive Arten, deren Haltung pauschal verboten ist.

Wer auf den Kanaren exotische Tiere bei sich aufnehmen will, sollte sich vorab genau mit dem Schutzstatus der jeweiligen Art befassen. Selbst scheinbar harmlose Exoten wie bestimmte Schildkröten- oder Gecko-Arten können unter europäisches oder nationales Schutzrecht fallen.

Bei einem Verstoß reichen die Folgen von der sofortigen Konfiszierung der Tiere bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung. Solchen Verdachtsfällen geht die Guardia Civil nach, ebenso wie der Tierquälerei, und zwar über ihre spezialisierte Tierschutz-Einheit Seprona.

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