Die Maskenpflicht ist für ganz Spanien verschärft worden. Über das offizielle Amtsblatt “Boletín Oficial del Estado” (BOE) hat die Regierung die Neuregelung einer generellen Maskenpflicht bekanntgegeben. Demnach gelten nun keine Ausnahmen mehr, wie sie zuvor beispielsweise für die freie Natur oder die eigene Sonnenliege erteilt worden waren.
UPDATE: Es gibt inzwischen eine Einschränkung. Diese finden Sie hier bei uns.
Damit gilt ab sofort auch auf den Kanarischen Inseln eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Im BOE heißt es, dass die generelle Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren gilt. Sie gibt vor, dass sowohl im öffentlichen Raum als auch in allen geschlossenen Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine Maske zu tragen ist – also auch auf der Straße, am Strand oder im Wald.
Zudem müsse in Flugzeugen, auf Schiffen, im Bus und der Bahn sowie im geschäftlichen Autoverkehr, wie beispielsweise im Taxi oder ähnlichen Fahrdiensten, eine Maske getragen werden. Ausnahmen gelten nur, wenn alle Insassen eines Fahrzeugs im selben Haushalt gemeldet sind sowie auf dem Schiff innerhalb der eigenen Kabine.
Ausnahmen gelten nur für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, beispielsweise aufgrund von Atemwegserkrankungen. Auch während des Individualsports im Freien muss keine Maske getragen werden.
Kanaren: Maskenpflicht jetzt sogar am Strand auf dem eigenen Handtuch
Bisher hatte die Maskenpflicht beispielsweise in der freien Natur keine Anwendung gefunden. Im Dekret hieß es, dass die Maske überall dort obligatorisch sei, wo ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Auch wurden Ausnahmen festgeschrieben, die das Ablegen der Maske am Strand auf dem eigenen Handtuch oder am Swimmingpool auf der Sonnenliege erlaubten. Diese Regelung wurde nun gestrichen. Damit gilt die Maskenpflicht grundsätzlich und somit sogar während des Sonnenbads.
Erneute Klagen gegen erweitere Maskenpflicht möglich
Noch Anfang März hatte der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen bestätigt. Auch eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht in der damaligen Form wurde abgeschmettert. In der Begründung hieß es, dass das Recht auf den Schutz der allgemeinen Gesundheit Vorrang habe (mehr dazu hier).
Auch im spanischen Recht muss stets eine Verhältnismäßigkeit (“proporcionalidad”) gegeben sein. Ob die nun veröffentlichte Neuregelung dieser Einschränkung gerecht wird und somit einer gerichtlichen Prüfung erneut standhalten würde, ist derzeit noch nicht absehbar.
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Corona: Spanien beschließt ausnahmslose Maskenpflicht – auch für die Kanaren
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