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Vier Corona-Stufen: Das sind die aktuellen Regeln für “Ihre” Kanaren-Insel


Die Regierung der Kanarischen Inseln aktualisiert regelmäßig die Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus. In vier Warnstufen gelten unterschiedliche Ge- und Verbote. Derzeit befinden sich alle Inseln in den ersten beiden Warnstufen. Das müssen Sie jetzt über "Ihre" Insel wissen.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 5 Minuten

Die Corona-Maßnahmen für die Kanarischen Inseln werden regelmäßig angepasst. Gleichzeitig werden einzelne Inseln immer wieder anderen Warnstufen zugeteilt. Hier erfahren Sie, was Sie jetzt wissen müssen.

Corona-Maßnahmen für die Kanaren

Die Lockerung für Teneriffa kam früher als erwartet: Aufgrund des zuletzt positiven Trends, wurde auch die größte Kanaren-Insel aus der “Roten Zone” befreit. Das ist der aktuelle Stand bei den Vorgaben und Einstufungen der Kanarischen Inseln.

Welche Insel befindet sich in welcher Stufe?

Fuerteventura, La Palma, La Gomera und La Graciosa befinden sich derzeit in der ersten Corona-Warnstufe, die der “grünen Corona-Ampel” entspricht (zu den Maßnahmen für diese Inseln geht es hier). Gran Canaria, Lanzarote und El Hierro bleiben in der zweiten Warnstufe. Zuletzt stieß auch Teneriffa hinzu. Diese Stufe entspricht der “gelben Corona-Ampel” (zu den Maßnahmen für diese Inseln geht es hier). Die dritte Warnstufe (“rote Corona-Ampel”) bleibt damit ebenso wie die vierte Warnstufe verwaist.

Maskenpflicht für alle Kanaren-Inseln

Unabhängig der Warnstufe, in der sich eine Insel befindet, gilt eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diese galt kurzfristig sogar am Strand auf dem eigenen Handtuch oder im Wald (die Hintergründe dazu finden Sie hier). Sie wurde dann allerdings wieder gelockert (mehr dazu hier).

Zudem wurde das Verbot größerer Feierlichkeiten aufgehoben. Gab es bislang eine maximale Teilnehmerzahl für Hochzeiten, Taufen oder ähnliche Feiern, gilt ab sofort die Kapazitäts-Obergrenze der Gastronomie, in der gefeiert wird. Wo diese liegt, erfahren Sie nachfolgend für jede Stufe.


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Corona-Maßnahmen für Inseln in Stufe vier

Derzeit befinden sich keine Inseln in der vierten Alarmstufe. Inseln, die in Alarmstufe vier eintreten, dürfen Ein- und Ausreisen nur aus wichtigem Grund zulassen. Tourismus zählt allerdings dazu und bleibt entsprechend erlaubt. Es muss allerdings auf die Einhaltung der geltenden Einreiseregelungen (QR-Code und negativer PCR-Test) geachtet werden.

Während die Ausgangsperre der von Stufe drei (siehe unten) entspricht, werden wirtschaftliche Aktivitäten bereits um 18 Uhr heruntergefahren. Dazu zählen auch Restaurants, Cafés und Bars, die bis dahin bei deutlich eingeschränkter Kapazität Gäste auf ihren Terrassen empfangen dürfen. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen.

Treffen von Menschen, die nicht zusammenleben, sind auf zwei Personen beschränkt worden. Nach 18 Uhr bleiben zudem nur noch wichtige Geschäfte geöffnet. Dazu zählen beispielsweise Apotheken. Lieferdienste dürfen hingegen bis 22 Uhr arbeiten.

Die Regierung kündigte erweitere Regelungen zur Telearbeit (“Homeoffice”) an. Zudem werde der Handel auf 25 Prozent seiner bisherigen Kapazität beschränkt. Auch an Stränden werde die Kapazität reduziert. Dabei gelten lokale Verordnungen.

Sport ist in geschlossenen Räumen mit maximal 25 Prozent der eigentlichen Kapazität erlaubt. Im Freien ist Individualsport gestattet. Allerdings muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Corona-Maßnahmen für Inseln in Stufe drei

Inseln, die sich in Alarmstufe drei befinden, dürfen die Einreise nur dann erlauben, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Davon ausgenommen sind Apotheken-Besuche, der Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen, der Besuch veterinärmedizinischen Einrichtungen in Notfällen oder die Bewegungen zur Erfüllung arbeitsrechtlicher, beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder gesetzlicher Verpflichtungen.

Sowohl in öffentlichen als auch in privaten geschlossenen Räumen dürfen sich maximal vier nicht zusammenlebende Personen treffen. Dies gilt auch für Gastronomiebetriebe. Dort dürfen ebenfalls bis zu vier Personen an einem Tisch zusammenkommen. Restaurants, Bars und Cafés müssen um 22 Uhr schließen. Sie müssen ihre Innenbereiche geschlossen halten, draußen darf die Hälfte der Tische belegt werden. Beherbergungsbetriebe wie Hotels dürfen ihre Gäste hingegen auch in Innenbereichen bewirten. Dabei muss zwingend auf Abstände geachtet werden.

Sport ist in geschlossenen Räumen ebenso wie im Freien erlaubt. Allerdings muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Außen gilt eine Beschränkung von 50 Prozent der eigentlichen Kapazität, innen ist maximal ein Drittel der eigentlichen Belegung erlaubt.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, beispielsweise für den Abschied von Sterbenden. Bewohner von Seniorenzentren dürfen diese nur in Ausnahmefällen verlassen.

Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel ihre Kapazität auf die Hälfte begrenzen.

Corona-Maßnahmen für Inseln in Stufe zwei

Auf Inseln in der zweiten Alarmstufe muss die Ausgangssperre ebenfalls zwischen 23 und 6 Uhr eingehalten werden. Zudem dürfen sich maximal sechs nicht zusammenlebende Personen treffen.

Für Restaurants, Cafés und Bars sollen weitere Lockerungen folgen. Derzeit gilt jedoch weiterhin, dass im Außenbereich maximal sechs Gäste an einem Tisch sitzen dürfen. Im Inneren sind es ebenfalls maximal vier und zwei an der Bar. Auf den Terrassen und im Inneren ist die Kapazität auf 50 Prozent beschränkt. Tanz und Gesang bleiben untersagt.

Beim Sport in geschlossenen Räumen dürfen bis zu sechs Personen zusammenkommen. Sie müssen einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Gruppen einhalten. Außen gilt eine Beschränkung von 75 Prozent der eigentlichen Kapazität, innen ist maximal die Hälfte der eigentlichen Belegung erlaubt.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden beschränkt und vom Personal überwacht. Es wird die Nutzung von FFP2-Masken empfohlen.

Zudem müssen öffentliche Verkehrsmittel ihre Kapazität auf die Hälfte reduzieren.

Corona-Maßnahmen für Inseln in Stufe eins

Inseln in der ersten Warnstufe müssen nächtliche Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr einhalten. Die Zahl der Personen, die in öffentlichen und privaten Umgebungen zusammenkommen dürfen, liegt bei zehn.

In der Gastronomie dürfen ebenfalls maximal zehn Personen an einem Tisch im Freien zusammensitzen. Im Inneren sind es sechs Personen und vier an der Bar. Die Betriebe müssen entsprechend wieder um Mitternacht und damit eine Stunde früher als zuvor schließen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Gäste auf den Terrassen und Freiflächen die Sicherheitsabstände einhalten oder eine Maske tragen. Die Außenbereiche dürfen normal genutzt werden, im Inneren ist die Kapazität jedoch auf 75 Prozent beschränkt. Tanz und Gesang bleiben verboten.

Beim Sport in geschlossenen Räumen darf eine Kapazität von 75 Prozent nicht überschritten werden. Draußen ist eine Vollbelegung gestattet. Es muss jedoch ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Der öffentliche Personennahverkehr wird überwacht. Zu Spitzenzeiten sollen zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Zudem wird dringend davon abgeraten, unnötige Fahrten zu planen. Essen und Trinken sowie das Absetzen der Maske bleiben verboten.

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Über den Text

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Über den Autor

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Johannes Bornewasser sw klein

Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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