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Handgepäck-Gebühr: Spanien will gegen Airlines vorgehen


Spaniens Politik will Strafen gegen weitere Airlines prüfen. Verbraucherschützer haben Beschwerden bei der EU eingereicht.

Von Johannes Bornewasser – letzte Änderung: – Lesedauer: 3 Minuten – 0 Leserkommentare bei Kanaren News

Das spanische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat am Mittwoch in Brüssel angekündigt, mögliche Sanktionen gegen weitere Fluggesellschaften zu prüfen. Minister Pablo Bustinduy sagte, sein Ressort analysiere Beschwerden gegen Wizzair und Transavia. Diese könnten dem Beispiel gegen Ryanair, Vueling, EasyJet, Norwegian und Volotea folgen. Die Airlines wurden im November mit einer Geldstrafe von 179 Millionen Euro belegt.

Die beiden Fluggesellschaften befänden sich nach Angaben des Ministers im Prüfverfahren – auch wenn das Ministerium betonte, dass bisher kein offizielles Sanktionsverfahren eingeleitet wurde. Die spanische Verbraucherschutzbehörde untersucht die Vorwürfe und prüft, ob ausreichende Gründe für weitere Strafen vorliegen.

Neben dem Aufpreis für Handgepäck standen auch mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Sitzplatzvergabe für Minderjährige oder Menschen mit Behinderung sowie Gebühren für die Ausstellung von Bordkarten im Fokus. Was die Verbraucherschützer noch fordern:

Spanien will Handgepäck-Gebühren prüfen

Das Vorgehen des Ministeriums fiel mit einer Beschwerde der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und 16 weiteren Verbraucherverbänden zusammen. Auch spanische Verbände wie OCU, CECU und Asufin beteiligten sich.

Die Organisationen reichten eine gemeinsame Beschwerde bei der EU-Kommission und dem europäischen Verbraucherschutznetzwerk gegen sieben Billigfluglinien ein: EasyJet, Norwegian, Ryanair, Transavia, Volotea, Vueling und Wizzair.

Die Verbände werfen den Fluggesellschaften vor, weiterhin Gebühren für Handgepäck zu verlangen, obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 dies verbiete. Damals hatte das Gericht im Fall Vueling entschieden, dass für Handgepäck, das die Vorgaben zu Gewicht und Größe erfüllt und die Sicherheitsbestimmungen einhält, keine Zusatzkosten verlangt werden dürfe.

Laut BEUC waren im Jahr 2024 mehr als 450 Millionen Passagiere von diesen Gebühren betroffen. Die Preise schwankten je nach Strecke, Airline und Buchungszeitpunkt zwischen sechs und 75 Euro.

Rekordstrafe gegen Billigflieger in Spanien

Im vergangenen Jahr hatte das Ministerium fünf Fluggesellschaften wegen dieser Gebühren, der verpflichtenden Sitzplatzreservierung neben Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie mangelnder Preistransparenz mit einer Rekordstrafe von 179 Millionen Euro belegt.

Die Entscheidung vom November 2024 wurde von den Airlines angefochten. Sie beantragten vor Gericht einstweilige Maßnahmen und lehnten eine Änderung ihrer Geschäftspolitik ab, da die Strafe noch nicht rechtskräftig sei.

Die Airlines, unterstützt von der International Air Transport Association (IATA), Airlines for Europe (A4E) und der European Regional Airlines Association (ERA), reichten daraufhin eine Art Gegen-Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Diese eröffnete im Januar ein Untersuchungsverfahren. Die Branche argumentierte, die Sanktionen verstießen gegen die EU-Verordnung 1008/2008, die Fluggesellschaften Preisfreiheit auch bei Zusatzleistungen wie Gepäck oder Sitzplatzwahl garantiere.

Auch für Kanaren-Flüge: Debatte um Handgepäck-Gebühren

Die spanische Airline-Vereinigung ALA, die 85 Prozent des nationalen Flugverkehrs abdeckt, verteidigte die Praxis der Handgepäck-Gebühr. Sie erklärte, das Modell ermögliche es Passagieren, ihren Flug individuell zu gestalten und nur für tatsächlich genutzte Leistungen zu bezahlen.

Agustín Reyna, Generaldirektor der BEUC, betonte hingegen, die Airlines verstießen gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Er forderte eine eindeutige gesetzliche Regelung, welche Leistungen im Basistarif enthalten sein müssen. Die Organisation sieht das Handgepäck als Teil der Mindesterwartung der Verbraucher und wertet die systematische Erhebung von Gebühren als Rechtsverletzung.

Die Debatte bleibt offen, da es auf europäischer Ebene bislang keine spezifische Regelung zur kostenlosen Mitnahme von Handgepäck gibt. Sowohl Airlines als auch Verbraucherschützer stützen sich auf dieselbe EU-Verordnung, interpretieren sie jedoch gänzlich gegenteilig. Derweil prüft Brüssel, ob die spanische Regierung bei der Verhängung der Rekordstrafe europarechtskonform handelte.


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Über den Autor

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Johannes Bornewasser

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber der Kanaren News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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