Gleich vier Gerichtsurteile haben die aktuellen Corona-Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln bestätigt. Die Klagen gegen die allgemeine Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie waren in den vergangenen Monaten eingegangen.
Drei Urteile sowie ein Beschluss, der bereits als rechtskräftig gilt, stützen die Auflagen der regionalen Regierung. Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hatte sich zuletzt mit den Klagen beschäftigt.
Der kanarische Justizminister Julio Pérez sagte, “die Überprüfung unserer Handlungen durch die Gerichte” sei “eine Garantie für die Bürger und eine Gelegenheit, Dinge zu korrigieren, die wir möglicherweise falsch gemacht haben”.
Dennoch seien die Urteile “zweifelsohne eine Genugtuung, dass bisher alle beschlossenen Maßnahmen ratifiziert wurden.” Auch Pérez sei sich dessen bewusst, “dass es sich um eine rechtlich heikle Angelegenheit handelt”. Maßnahmen wie “die Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit” seien “ebenso komplex wie relevant”, sagte Pérez weiter. Auch daher habe man “während eines langen Jahres” stets versucht, “so gewissenhaft wie möglich vorzugehen”.
Die drei bislang noch nicht rechtskräftigen Urteile stammen aus der zweiten Sektion der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs. Sie sehen unter anderem vor, dass die Kläger die Kosten der Verfahren tragen.
Kanaren: Gericht sieht Maskenpflicht nicht als schweren Eingriff in die Grundrechte
Das erste Urteil stammt aus dem Januar. Der Kläger hatte Berufung gegen die am 27. August beschlossenen Maßnahmen eingelegt. Seiner Meinung nach stelle die Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie in der kanarischen Öffentlichkeit einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung dar.
Das Gericht wies den Einspruch zurück. In der Begründung heißt es, dass das allgemeine Interesse am Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor den erhobenen Einwänden habe.
Klage bringt Corona-Maskenpflicht mit Vermummung in Verbindung
Im Februar unterstützte das Gericht zudem die bereits am 13. August ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Dabei hatte ein Bürger die Maskenpflicht in Zusammenhang mit möglichen Vermummungsverboten gebracht.
Auch ein Bezug zur Burka oder dem Tragen eines Kopftuchs sowie dem “oben ohne”-Sonnenbad am Strand wurde hergestellt. Das Gericht wies die Klage ab, da es das Individualrecht mit dem Recht auf den Schutz der allgemeinen Gesundheit vermischt sah.
Corona-Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln erneut bestätigt
Die dritte Klage bezog sich auf die am 20. August ergriffenen Maßnahmen. Dabei ging es um die von der Exekutive umgesetzten Maßnahmen, die unter anderem die Verringerung der Kapazitäten in Restaurants sowie das Einhalten von Sicherheitsabständen vorsahen. Zudem wurde Einspruch gegen die Schließung von Heimen eingelegt. Auch dabei wurde die allgemeine Maskenpflicht als unverhältnismäßig angeprangert. Das Gericht wies auch diese Klage in allen Punkten zurück.
Die derzeitigen Corona-Maßnahmen sind damit erneut bestätigt worden. Welche Maßnahmen auf welcher Kanaren-Insel gelten, lesen Sie in unserem stets Aktuellen Beitrag zum Thema. Diesen finden Sie über den nachfolgenden Link:
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Kanaren: Oberster Gerichtshof bestätigt Corona-Maßnahmen
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