Auch nach zehn Jahren lässt einen dieser Fall nicht kalt. Ein zweijähriger Junge von La Gomera kommt mit diffusen, aber durchaus alarmierenden Symptomen ins Krankenhaus. Doch statt schnell zu handeln, lässt man ihn sechs Stunden warten. Ein CT wird erst gemacht, als sich der Zustand des Kleinen dramatisch verschlechtert. Der Befund: eine massive Hirnblutung.
Danach beginnt ein regelrechter Wettlauf gegen die Zeit. Mit dem Hubschrauber bringt man das Kind nach Teneriffa, wo sofort notoperiert wird. Den Eltern bleibt anschließend nur das Warten am Bett ihres Jungen auf der Intensivstation.
Der Junge überlebt, doch er trägt bleibende Schäden davon. Erst jetzt, ein Jahrzehnt danach, hat ein Expertenrat ein Urteil gegen das Hospital Nuestra Señora de Guadalupe gefällt:
Gutachten bestätigt falsche Behandlung eines Zweijährigen auf La Gomera
Die Gutachter stellen klar, dass die Versorgung dem nicht gerecht wurde, was ein Kind mit schwerer Hämophilie unbedingt gebraucht hätte. Man habe Warnzeichen übersehen, Untersuchungen verschleppt und Risiken zu niedrig eingeschätzt. Die Untersuchung bestätigt damit eine diagnostische Lücke, durch die das Leben des Jungen unnötig in Gefahr geraten sei.
Ob ein früheres Eingreifen sämtliche Folgen verhindert hätte, lässt sich zwar nicht garantieren. Trotzdem steht für die Gutachter fest, dass dem kleinen Patienten die Chance auf einen besseren Ausgang genommen wurde. Genau darauf gründet sich nun der Anspruch der Familie, und der liegt deutlich höher als das, was die Behörden anfangs auf den Tisch gelegt hatten.
Bis zu 56.000 Euro Entschädigung nach Behandlungsfehler in Kanaren-Krankenhaus
Welche Schäden anzuerkennen sind, hat der Rat im Einzelnen aufgeführt: neurologische Einschränkungen, ästhetische Folgen, lange Krankenhausaufenthalte und psychologische Folgen, und zwar beim Kind ebenso wie bei den Eltern.
Unterm Strich kommt der Rat auf eine Summe von rund 56.000 Euro. Gleichzeitig beziffert er die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient auch bei schnellerem Eingreifen bleibende Schäden davongetragen hätte, auf etwa 40 Prozent. Würde man die Summe an diese Rate anpassen, läge die reduzierte Entschädigung noch immer ungefähr beim Dreifachen dessen, was man der Familie ursprünglich angeboten hatte.















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