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Gran Canaria: Hausbesetzer-Paar nutzt Lücke im Grundgesetz


In Spanien gibt es eine Gesetzeslücke, die Hausbesetzern unter Umständen ein Bleiberecht einräumt. Auf Gran Canaria treibt das grade skurrile Blüten. Die Stadtverwaltung bietet dem Paar nun sogar Alternativen, doch die "Okupas" wollen bleiben.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 3 Minuten

Eine Reform sollte das Grundgesetz an zentraler Stelle ändern. Doch die Korrektur von Artikel 18 der spanischen Verfassung hat weiterhin Lücken. Das Gesetz besagt: “Die Wohnung ist unverletzlich.” Das Betreten ist “nicht ohne die Einwilligung des Inhabers” möglich. Und als Inhaber einer Wohnung gilt eine Person, die eine gewisse Zeit darin lebt.

Eine Gesetzesnovelle sollte diese Lücke schließen. So müssen “Okupas” künftig beweisen, dass sie ein Wohnrecht haben. Auch wurde die Zeitspanne von 72 Stunden auf 20 Tage verlängert. Innerhalb der Frist kann die Polizei ein Gebäude räumen. Wird die Frist einmal überschritten, gilt unter Umständen vorerst wieder der Schutz und die Gerichte müssen sich mit dem Fall beschäftigen. So wie jetzt auf Gran Canaria.

Denn die Hausbesetzer wohnen bereits seit Monaten dort. Zudem – und das ist im vorliegenden Fall ein zentrales Problem – ist entscheidend, ob die Besitzverhältnisse geklärt sind und das Haus genutzt wird oder verlassen ist. Und die Casa de la Condesa in Jinámar fungierte zuletzt als Bestattungsinstitut. Seither steht sie leer.

Einst war das Gebäude die Sommerresidenz vieler Adeliger – bis Alejandro del Castillo y Del Castillo beschloss, es an die Regierung der Kanarischen Inseln zu übergeben. Diese wiederum stellte das Gebäude der Stadtverwaltung von Telde zur Verfügung, die bis heute Eigentümer ist.

Als solcher hatte es die Stadt verpasst, Estrella und Jonathan innerhalb der Frist aus dem Haus zu werfen. Denn seit 2011 stand es leer und verfiel allmählich vor sich hin.

Gran Canaria: Hausbesetzer renovieren Immobilie und richten sich häuslich ein

Die Spuren davon hat das Hausbesetzer-Paar nun sogar entfernt: Wo einst tristes Grau und der Schmutz vieler Jahrzehnte die Fassade färbte, gibt es nun frisches Blau. Sogar das große Geländer vor der Haustüre haben die Hausbesetzer gestrichen.


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Dass sich Estrella und Jonathan so viel Mühe gaben, liegt sicher an dem Schutz, den sie genießen. Denn jeder Räumungsversuch wäre inzwischen ein schwerwiegender Verstoß gegen das Grundgesetz. Entsprechend versuchte die Stadtverwaltung nun sogar, das Paar in einer zur Verfügung gestellte Immobilie umzusiedeln. Doch das lehnte ab.

Hausbesetzer auf den Kanaren nutzen Gesetzeslücke und besonderen Schutz

Juristen beschäftigen sich nun mit dem Fall. Ihrer Einschätzung nach dauert der Prozess mindestens sechs Monate. Und nach dem besten Fall sieht es derzeit nicht aus. Denn zur Gesetzeslücke kommt das königliche Dekret, das Geringverdienern zum Schutz aus der Pandemiezeit ein zusätzliches Bleiberecht einräumt.

Verdienen die Hausbesetzer also weniger als 1.737,06 Euro, kann die Stadt bis mindestens zum 31. Dezember ohnehin nichts ausrichten. Zumindest aber könnte eine Räumung für die Zeit danach angestrebt werden. Und mit einer solchen Klage will sich die Stadtverwaltung nun auseinandersetzen.

Der Fall in Jinámar zeigt die ganze Problematik von Artikel 18. Denn in der Theorie ist dieser ein wunderbarer Ansatz, um Menschen das Grundrecht auf ein Zuhause zu bieten. Dennoch gibt es in Spanien Obdachlosigkeit – und mit den “Okupas” ein Problem, das auch viele Immobilien-Besitzende kennen. Was genau an Artikel 18 verbessert wurde uns warum Hausbesetzer nicht mehr um jeden Preis in einer Immobilie bleiben können, erklärt der folgende Beitrag:

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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