Ab 2026 wird die V16-Warnleuchte in ganz Spanien zur Pflicht, also auch auf den Kanaren. Sie ersetzt das klassische Warndreieck und soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Rund um ihre Nutzung kursieren zwei Mythen. Wir gehen ihnen auf den Grund.
Wiederholt wird im Internet behauptet, die V16-Warnleuchte sei ein Instrument zur Überwachung von Autofahrern. Die Leuchte sendet erst nach Aktivierung ein Funksignal, das andere Verkehrsteilnehmer und die Verkehrszentrale informiert.
Beim Erwerb der Warnleuchte werden weder der Name noch das KFZ-Kennzeichen abgefragt. Damit gibt es keine Rückführbarkeit auf einzelne Personen. Zur Überwachung taugt die Leuchte also nicht. Zudem wird das Signal erst nach Aktivierung verschickt.
V16-Warnleuchte gehört ins Handschuhfach
Ein zweites Missverständnis betrifft die Lagerung der Leuchte: Einige Ratgeber empfehlen, sie im Kofferraum aufzubewahren. Das birgt Gefahren, denn wer auf der Autobahn eine Panne hat, sollte sich sofort in Sicherheit bringen. Warnblinker einschalten, Leuchte aktivieren und aufs Dach stellen, dann sofort hinter der Leitplanke Schutz suchen.
Befindet sich die V16-Warnleuchte im Kofferraum, müsste der Fahrer zunächst hinter das Fahrzeug treten, um sie herauszuholen. Genau dort droht die größte Gefahr: Bei einem Auffahrunfall kann es zu schweren Verletzungen oder schlimmerem kommen.
Hinzu kommt, dass der Kofferraum nach einem Unfall blockieren kann. Die einzig sichere Lösung: Die V16-Warnleuchte gehört ins Handschuhfach oder an einen anderen Ort im Innenraum.
Wer glaubt, die V16-Leuchte sei ein Instrument zur Überwachung, sollte sich Gedanken über das Smartphone oder Handy machen. Es ist im Vergleich zur Lampe tatsächlich in der Lage, Nutzerdaten zusammenzuführen.
Insbesondere Anfang 2026 werden verstärkte Kontrollen erwartet. Wer keine V16-Warnleuchte dabei hat, muss bis zu 200 Euro Strafe in Kauf nehmen.
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Ab 2026 Pflicht: Zwei Mythen zur V16-Warnleuchte
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