Der Präsident der Kanarischen Inseln und seine Tourismus-Ministerin wirkten zufrieden, als sie am Donnerstagabend vor die Kameras traten. Ángel Víctor Torres und Yaiza Castilla präsentieren, was zuvor schon als beschlossene Sache galt. Lediglich Nuancen des neuen Gesetzes wurden mit Spannung erwartet.
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Um der Corona-Pandemie auf den Kanaren Herr zu werden, fokussiert sich das Dekret auf alle ankommenden Gäste. Diese müssen sich selbstständig und auf eigene Kosten einem Corona-Test unterziehen. Wie Torres mitteilte, dürfe dieser nicht älter als 72 Stunden sein. Da hierbei der Zeitpunkt der Ankunft zählt, sollten Besucher bei der Terminierung ihres Tests mit möglichen Flugverspätungen kalkulieren.
Torres bezeichnete das Dekret als „Pionier“-Leistung, die sowohl die Anwohner als auch die Touristen selbst schützen solle. Die neue Regelung habe „keine Präzedenzfälle“ und sei „aus der gegenwärtigen Dringlichkeit“ geboren. Die Ministerien hätten dennoch „sehr sorgfältige Arbeit geleistet“.
Corona-Tests auf den Kanaren: Hotels in der Pflicht
Das Gesetz sieht vor, dass ankommende Touristen einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Kontrolliert werden die Dokumente von den jeweiligen Herbergen. Diese dürfen den Zugang so lang verweigern, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Erreicht ein Besucher die Herberge spät und ohne Testergebnis, zeigt jedoch grundlegendes Verständnis für die Maßnahme, dürfen Hotel oder Apartment-Anlage dennoch Zugang gewähren. Die betroffene Person muss dann allerdings bis zum Folgetag in Quarantäne bleiben und den Test umgehend nachholen.
Residenten unter Umständen von Corona-Testpflicht ausgenommen
Bei der Überprüfung der Dokumente sei es unerheblich, ob das Testergebnis ausgedruckt und digital vorliege. Es müsse lediglich daraus hervorgehen, wann und wo der Test durchgeführt wurde sowie das zuständige Labor, die Art des Tests und dass dieser negativ ausgefallen ist.
Die Formulierung „die Art des Tests“ deutet darauf hin, dass auch die günstigeren Antigen-Tests ausreichen werden. Dies hatte die Regierung bereits vorab in Aussicht gestellt. Doch erst der im offiziellen Amtsblatt abgedruckte Gesetzes-Text wird hierzu final Antwort bieten.
Corona auf den Kanaren: Test-Pflicht greift zehn Tage nach Verabschiedung des Gesetzes
Von der Pflicht ausgenommen sind Anwohner und Residenten, die sich bereits seit mindestens 15 Tagen auf den Inseln aufhalten. Zudem sind Besucher von der Test-Pflicht befreit, wenn sie anhand ihrer Reisedokumente nachweisen können, dass sie bereits seit 15 Tagen oder länger auf den Kanaren verweilen.
Über die neuen Maßnahmen müssen Besucher schon vor ihrem Abflug informiert werden. Aus diesem Grund haben die Kanarischen Inseln eine Frist von zehn Tagen nach der Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) gewährt. Nach Ablauf dieser Zeit tritt das Gesetz dann für alle Besucher verpflichtend in Kraft.
Kanarische Tourismusministerin: „Es ist nicht die perfekte Formel“
Rund 80 Prozent aller Touristen würden nach Angaben der Tourismusministerin in kommerziellen Unterkünften absteigen. Die Verlagerung der Zuständigkeit auf diese Unterkünfte sei „nicht die perfekte Formel“, sagte Castilla. Doch „es ist die einzige Möglichkeit“, innerhalb der „Zuständigkeiten der Regierung, den Schutz der Touristen und Einwohner“ und damit „auch der Inseln“ zu gewährleisten, fuhr die Ministerin fort. „Und für die Wirtschaft unserer Inseln müssen wir versuchen, das Gesetz so schnell wie möglich zu aktivieren.“
Besucher, die den Test erst nach ihrer Ankunft durchführen lassen möchten und dabei positiv getestet werden, würden an das öffentliche Gesundheitssystem verwiesen, hieß es. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Verwendung der spanischen Corona-App „Radar Covid“ obligatorisch sei. Besucher müssen diese auch nach ihrer Rückkehr in die Heimat für mindestens 15 weitere Tage aktiviert lassen, damit im Falle einer möglichen Ansteckung während des Kanaren-Aufenthalts auch nachträglich noch gewarnt werden kann.
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Kanaren bringen Corona-Tests für Touristen auf den Weg
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