Anwohner der Kanarischen Inseln kennen es: Viele auf dem Festland normale Dinge gibt es auf den Inseln in der Form nicht – auch wenn man gern durch seinen Konsum die hiesige Wirtschaft fördern möchte. Bisher füllten diese Lücke Bestellungen aus Europa oder dem Ausland. Doch die geplante Zollrechtsreform erschwert den Zugang künftig.
Die Kanaren gehören zwar zum Zollgebiet der EU, nicht aber zum Mehrwertsteuergebiet. Somit sind sie steuerlich eine Sonderzone. Die IGIC ist das Kanaren-Pendant zur Mehrwertsteuer auf dem Festland. Mit einem Normalsatz von sieben Prozent liegt sie deutlich niedriger als die Festland-Mehrwertsteuer von 21 Prozent. So wird Spanien der geringeren Kaufkraft auf den Kanarischen Inseln gerecht.
Worum geht es nun bei der Zollrechtsreform? Die bisherige Zoll-Freigrenze von 150 Euro entfällt ab 2026. Selbst Kleinstsendungen müssen dann verzollt werden. Händler müssen den Zoll und die IGIC dann direkt beim Verkauf abführen.
Kanaren und die Zollrechtsreform: Längere Zustellung und höhere Kosten
Das ist für Gewerbetreibende ein deutlicher Bürokratie-Mehraufwand. Schon jetzt liefern viele Händler nicht auf die Kanaren. Und diese Zahl wird durch die Reform steigen. In der Folge wird sich das Warenangebot weiter verknappen, strengere Kontrollen werden die Lieferzeit verlängern. Dazu winken digitale Anmeldepflichten für Händler und Kunden und damit Preissteigerungen als logische Folge.
Doch auch die Exporteure der Inseln, die Wein, Käse, Obst oder Handwerk versenden, müssen mit Nachteilen infolge der Reform rechnen. Sie stehen vor einem Plus an Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen gegenüber Mitbewerbern auf dem Festland.
Die EU-Zollreform mag auf dem Papier Modernisierung und Transparenz versprechen. Die Kanaren behalten zwar ihren steuerlichen Sonderstatus, doch wer auf den Inseln lebt, zahlt künftig nicht nur mehr Geld, sondern benötigt auch noch mehr Geduld bei der Zustellung.
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Leserkommentare zu:
Zoll-Reform: Wenn die Kanaren zum „Drittland“ werden
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