Am Dienstagvormittag ertönte ein langes und lautes Geräusch. Das Kreischen einer Motorsäge signalisierte vielen Umweltschützern auf Teneriffa, dass sie ihren Kampf verloren hatten. Wenig später fiel unter großem Knarzen und mit einem dumpfen Aufschlag der erste Teil eines Drachenbaums zu Boden.
Mehr als 100 Jahre stand der Drago auf einem Privatgrundstück in der Calle Mazurca in La Laguna. Umweltschützer und sogar eine politische Partei mit gleichem Namen wie das Gewächs wollten den Baum retten. Doch der Besitzer des Grundstücks ließ ihn nun fällen.
In einem Brief an den Bürgermeister der Stadt, Luis Yeray Gutierrez (CC), baten die Aktivisten von ATAN, einen geeigneten Platz für eine Verpflanzung zu suchen. Argumentiert wurde mit dem Gesetz zum Schutz der Pflanzen. Doch die Rechtslage schützte den Baum nicht.
Nur einige Drachenbäume der Kanaren sind geschützt
Das Gesetz der Kanarischen Inseln schützt viele Drachenbäume. Allerdings müssen diese wild wachsen. Im Fall der Calle Mazurca handelt es sich jedoch um Privatgrund. Zudem wurde der Baum selbst gepflanzt. Damit gilt er juristisch als Zierpflanze, die der Besitzer fällen darf.
Genau so kam es in dieser Woche. Da der Baum nicht vom Dekret 111/2002 geschützt wird, beauftragte der Grundstückseigentümer ein Gartenbau-Unternehmen. Wenig später fielen die ersten Äste zu Boden, wie dieses Video zeigt:
La Laguna betont, „im Rahmen des Gesetzes“ agiert zu haben
Das Rathaus von La Laguna im Norden Teneriffas teilte auf Nachfrage mit, dass sich „der Drachenbaum weder im Inselkatalog der geschützten Bäume“ befinde noch „im Gemeindekatalog, der sich derzeit in der Ausarbeitungsphase befindet“, einen Platz habe. Damit gelte „kein besonderer Schutz“.
Nachdem der Drachenbaum nicht als wildes Exemplar eingestuft wurde, versuchten verschiedene Interessengemeinschaften, den Baum verpflanzen zu lassen. Dazu hätte zwischen Eigentümer und Stadt eine Einigung zur Prüfung getroffen werden müssen. Warum es nicht dazu kam, beantwortete die Stadt nicht. Von dort hieß es lediglich, dass alle Beteiligten „im Rahmen des Gesetzes“ gehandelt hätten.
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