Die Loro-Parque-Gruppe auf Teneriffa muss 250.000 Euro Strafe zahlen. Grund ist ein Verstoß gegen den Datenschutz bei Gästen mehrerer Vergnügungsparks der Gruppe. Drei Besucher hatten eine Beschwerde gegen die Speicherung ihrer biometrischen Daten eingereicht.
Spaniens Datenschützer ermittelten in der Folge drei Jahre lang. Jetzt steht das Ergebnis fest. Denn wer den Loro Parque und den Siam Park mit einem sogenannten „Twin-Ticket“ besucht, sich also für den Besuch beider Parks mit einer rabattierten Kombi-Eintrittskarte entscheidet, muss seinen Fingerabdruck hinterlassen. Gleiches gilt, wer sich noch während des Besuchs eines der Vergnügungsparks auf der Kanaren-Insel für eine Wiederkehr entscheidet.
Der Vergnügungspark argumentiert, dass nur so sichergestellt sei, dass es sich beim Gast um dieselbe Person handelt und nicht um einen neuen Besucher mit weitergegebenem Ticket. Die spanische Datenschutzbehörde stuft diese Praxis dennoch als schwerwiegenden Verstoß ein. Und so wird es nun teuer für Teneriffas bekanntesten Zoo. Der hatte Gegenargumente vorgebracht, denen die Datenschützer nicht folgten. Was das nun bedeutet:
Loro Parque muss Strafe bezahlen
Laut Loro-Parque-Gruppe handle es sich um eine alternativlose Praxis. Zudem würden nicht die Fingerabdrücke selbst gespeichert, sondern verschlüsselte mathematische Daten, die sich aus dem Fingerabdruck errechneten. Damit würden keine biometrischen Daten als solche gespeichert.
Der Park gibt an, dass diese Daten gelöscht würden, sobald das Ticket seine Gültigkeit verliert – also entweder nach Ablauf der Frist oder nach dem Einlösen eines Tickets. Zudem gebe es keine Zusammenführung von Daten, so dass ein Fingerabdruck keiner konkreten Person zugeordnet werden könne. Außerdem werde kein Name auf einem Ticket gespeichert.
Die Datenschützer hingegen sehen die aktuelle Praxis nicht als alternativlos an. Zudem würden biometrische Daten gemäß Artikel 4.14 der Datenschutz-Grundverordnung alle technischen Verfahren umfassen, die die Identität einer Person anhand physischer Merkmale feststellen oder bestätigen. Da im vorliegenden Fall der Fingerabdruck dazu verwendet wurde, zu überprüfen, ob eine Person Zugang zu den Parks habe, handle es sich laut Gesetz um die Speicherung biometrischer Daten.
Die spanischen Datenschützer stellten zudem fest, dass bei Online-Käufen der Name, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Gasts erforderlich seien. Während des Besuchs kam dann – je nach Ticket – der Fingerabdruck hinzu. Diese Angaben seien unverhältnismäßig für den Besuch der Parks. Zudem habe der Betreiber nicht den Beweis erbracht, dass es keine Alternativen zur genutzten Praxis gebe.
Datenschutz-Ermittlung: Loro Parque muss korrigieren
Die Loro-Parque-Gruppe ist der größte Arbeitgeber auf den Kanaren. Neben dem Zoo werden mit dem Siam Park der größte Wasserrutschenpark Europas und mit dem Botanico eines der luxuriösesten Hotels auf Teneriffa betrieben. Auf Gran Canaria gibt es außerdem ein großes Meerwasser-Aquarium.
Die Gruppe muss nun eine Strafe wegen Datenschutz-Vergehen in Höhe von einer viertel Million Euro entrichten. Zudem wurde sie dazu verpflichtet, Korrekturmaßnahmen für den Eintritt zum Loro Parque und zum Siam Park zu ergreifen.
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Loro Parque muss saftige Strafe zahlen
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