Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat vor dem Fahren mit Flip-Flops und offenem Schuhwerk gewarnt. Wer ohne festen Fersenhalt am Steuer erwischt wird, zahlt 200 Euro Bußgeld. Zusätzlich ziehen die Behörden drei Punkte ab. In Spanien hat jeder Autofahrer ein volles Punktekonto, von dem im Straffall Punkte abgezogen werden.
Anlass der Warnung ist die Sommersaison, unter anderem auf den Kanaren, in der offenes Schuhwerk wie Flip-Flops, Badelatschen und manche Sandalen-Typen weit verbreitet sind. Die DGT und die Guardia Civil begründen das Verbot mit der Sicherheit: Schuhe ohne Fersenriemen könnten sich zwischen Gas- und Bremspedal verhaken, verrutschen oder umknicken und so eine schnelle Reaktion im Notfall verhindern. Kontrollen führen sowohl die Guardia Civil als auch die Lokalpolizei durch.
Die Regelung gilt auch für Mietwagen-Fahrer und damit für viele Urlauber, die die Vorschrift nicht kennen. Ein ausdrückliches Verbot findet sich im spanischen Straßenverkehrsrecht allerdings nicht. Woraus die Behörden das Bußgeld dann ableiten, ist juristisch nicht unumstritten.
Kanaren: Interpretation der Verkehrsordnung verbietet Flip-Flops
Die spanische Straßenverkehrsordnung nennt Flip-Flops an keiner Stelle. Die Behörden stützen die Sanktion auf die Auslegung von drei grundlegenden Artikeln der Verordnung, die die freie Beweglichkeit von Beinen und Füßen am Steuer verlangen. Nach dieser Lesart gewährleisten Latschen ohne Fersenhalt diese Beweglichkeit nicht.
Einige Juristen halten die Sanktion daher für angreifbar. Bußgelder auf Basis allgemeiner Auslegungen könnten gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen, das eine detaillierte gesetzliche Beschreibung verbotener Verhaltensweisen fordert. In der Verwaltungspraxis bleibt die Sanktion dennoch eindeutig. Die Verkehrsbehörde empfiehlt daher, im Fahrzeug stets geschlossenes und flexibles Schuhwerk zu tragen und Latschen erst beim Aussteigen anzuziehen.
Auch beim Wandern auf Teneriffa droht Strafe für falsches Schuhwerk
Nicht nur am Steuer wird ungeeignetes Schuhwerk auf den Kanaren teuer. Auf den Inseln gibt es einen Vorstoß zu Strafen für Wandern in Flip-Flops. Wer entsprechend bekleidet eine Rettung benötigt, soll nach den Plänen der Inselverwaltung bis zu 1800 Euro zahlen. Der Betrag setzt sich aus 1200 Euro Bergungsgebühr und bis zu 600 Euro Geldstrafe zusammen. Er gilt auch für Kletterer in kurzer Hose, die am Berg in Not geraten. Damit steht offenes und ungeeignetes Schuhwerk auf den Inseln gleich in zwei Fällen unter Sanktion.














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