22.250 Euro sind auf den Kanaren kürzlich dem rechtmäßigen Besitzer übergeben worden (mehr dazu unten). Meldungen wie diese gibt es immer wieder. Vielleicht auch, weil das Gesetz äußerst streng ist. Schon ein geringer Betrag genügt, um wegen Fund-Unterschlagung belangt zu werden. Und wie steht es um Finderlohn?
Die magische Grenze dafür liegt bei zwölf Euro. Das hat historische Gründe. Denn 12,02 Euro entsprechen 2000 Peseten. Und das rund um den Finderlohn gesponnene Gesetz stammt noch aus der Vor-Euro-Zeit.
Wer auf den Kanaren 20 Euro auf der Straße findet, glaubt vermutlich, Glück zu haben. Doch wer das Geld einsteckt, macht sich strafbar. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch (Código Civil). Und dort steht noch einiges mehr – besonders zum Thema Finderlohn:
Wie viel Finderlohn gibt es auf den Kanaren?
Das Gesetzbuch legt in Artikel 615 fest, dass Fundsachen an den Besitzer zurückgegeben werden müssen. Ist der rechtmäßige Besitzer unbekannt, dann sind Geld oder Gegenstände an die örtlichen Behörden, zum Beispiel ein Fundbüro, zu übergeben.
Dort liegt der Gegenstand oder das Bargeld für bis zu zwei Jahre. Wird der Fund in der Zwischenzeit nicht abgerufen, so kann der Finder ihn sich aushändigen lassen. Ab diesem Moment wird er zum rechtmäßigen Besitzer.
Wird eine Fundsache hingegen vom Besitzer abgeholt, so steht dem ehrlichen Finder laut Artikel 616 ein Finderlohn zu. Dieser bemisst sich am Wert. Und an der Stelle werden die 2000 Peseten herangezogen.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht dem Finder bei Werten von weniger als 12 Euro ein Finderlohn in Höhe von zehn Prozent zu. Übersteigt der Wert diese Summe, sind es fünf Prozent.
Was passiert, wenn ich auf den Kanaren einen Fund behalte
Wer einen gefundenen Gegenstand oder Bargeld einsteckt und behält, macht sich laut Código Civil hingegen strafbar. Wichtig ist dabei die Motivation: Wer nicht versucht, einen Fund zurückzugeben oder den zuständigen Behörden zu übergeben, riskiert eine Geldstrafe.
Übersteigt der Fund den Wert von 400 Euro oder handelt es sich um einen historischen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Wert, kann sogar eine Freiheitsstrafe folgen. Vollstreckt wird dies jedoch höchst selten.
Dennoch gilt: Wer Geld oder (Wert-)Gegenstände findet, sollte stets Ausschau nach der besitzenden Person halten. Ist das unmöglich oder aussichtslos, ist es wichtig, die Polizei oder das Fundbüro zu konsultieren. Vielleicht haben Sie Glück und können den Fund nach zwei Jahren völlig legal abholen und behalten.
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Leserkommentare zu:
Finderlohn auf den Kanaren: So viel gibt’s wirklich!
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