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Freitag, 28. August 2026
Teneriffa

Skurriler Parkplatz-Streit auf Teneriffa bringt Frau zwei Jahre ins Gefängnis

Der Streit um einen Parkplatz bringt eine Frau auf Teneriffa für zwei Jahre ins Gefängnis. Sogar die Versicherung der Angeklagten zog mit vor Gericht. Das ist der skurrile Fall.
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  • Ein Gericht auf Teneriffa verurteilte eine Frau nach einem Parkplatzstreit in Puerto de la Cruz zu zwei Jahren Gefängnis.
  • Die Fahrerin fuhr im Streit eine Schwangere und deren Mutter an und verletzte beide.
  • Die Frau muss Schmerzensgeld und eine Strafe zahlen und verliert für die Haftzeit ihr Wahlrecht.
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Der Streit liegt knapp sechs Jahre zurück und noch immer ist er einer der skurrilsten der Avenida Betancourt y Molina in Puerto de la Cruz. Nahe dem kleinen Strand der Stadt trug sich ein Disput um einen Parkplatz zu, der jetzt für eine der Beteiligten mit zwei Jahren Freiheitsstrafe endet.

Die Auseinandersetzung im Norden Teneriffas endete damit, dass eine Schwangere angefahren wurde, ebenso deren Mutter. Beide wurden leicht verletzt.

Die Fahrerin wurde angezeigt und landete vor Gericht. Das Urteil der Richter auf Teneriffa akzeptierte die Frau jedoch nicht und sogar ihre Kfz-Versicherung klagte mit. Ohne Erfolg, wie sich jetzt herausstellte.

Teneriffa: Frau bekommt zwei Jahre Knast nach Streit um Parkplatz

Das Strafgericht Nr. 6 in Teneriffas Hauptstadt Santa Cruz erkannte den Sachverhalt vollständig an und bestrafte die Frau. Nach der Berufung folgte das Landgericht der richterlichen Einschätzung. Demnach war die Frau mit ihrem Kleinwagen auf der Straße unterwegs gewesen und geriet dabei mit einer anderen Autofahrerin aneinander.



Beide Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau im Streit um den Parkplatz Gas gab und dabei eine der beiden Frauen absichtlich anfuhr. Das Opfer sei einige Meter auf der Motorhaube liegen geblieben. Danach habe sie beim Einparken die andere Frau mit dem Seitenspiegel getroffen.

Die angefahrene Frau erlitt eine Hüftprellung und eine Beinverletzung. Zudem wurde die Halswirbelsäule gestaucht. Ein bereits zuvor diagnostizierter Bandscheibenvorfall sei laut einem ärztlichen Gutachten verschlimmert worden. Die andere Frau war zum Unfallzeitpunkt schwanger. Sie habe Verletzungen am Bauch erlitten und seither einen Angstzustand.

Angeklagte auf Teneriffa muss Strafe sowie Schmerzensgeld zahlen und darf nicht wählen

Die Verteidigung der Angeklagten hatte argumentiert, dass nicht ausreichend belegt worden sei, wer den Wagen gefahren habe. Dazu wurde die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen infrage gestellt. Das Gericht wies die Argumentation zurück, da diese Beurteilung dem Richter obliege – und das Gericht im Gegenteil keinerlei Zweifel habe.

Das Landgericht bestätigte das Urteil gegen die Frau, was unter anderem eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedeutet. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 900 Euro. Die Kfz-Versicherung hatte mit geklagt, da sie gemeinsam mit der Angeklagten Schmerzensgeld in Höhe von 2250 Euro sowie 150 Euro zahlen muss. Der Angeklagten wird außerdem für die Zeit der Freiheitsstrafe das Wahlrecht entzogen.

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