Die Behörden der Kanarischen Inseln haben seit dem Jahr 2018 knapp 28.000 unbegleitete minderjährige Migranten aufgenommen. Trotz der Herausforderungen stehen die Inseln weiterhin überwiegend allein vor dieser Aufgabe.
Eine Änderung von Artikel 35 des Migrationsgesetzes in Spanien regelt die Umverteilung. Bisher besagte dieser Artikel, dass die Region für unbegleitete Minderjährige verantwortlich ist, in der sie ankommen. Im Fall der Kanarischen Inseln als „Außenposten“ Spaniens, direkt vor der Küste Westafrikas, ist das eine deutliche Benachteiligung gegenüber Regionen in Zentralspanien.
Derzeit betreuen sie etwa 5600 Minderjährige auf dem Archipel. Obwohl eine schrittweise Umverteilung auf andere spanische Provinzen beschlossen wurde, stockt diese bisher. Jetzt greift das Gericht erneut durch:
Unbegleitete Minderjährige noch immer auf den Kanaren
Im Streit um die Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Migranten und die ausbleibende Hilfe aus Madrid war der Ton zuletzt schärfer geworden. Die Volkspartei der Kanaren (PP) attackierte die Zentralregierung zuletzt scharf.
Von den Kanarischen Inseln aus wurde dem Kabinett um Pedro Sánchez unter anderem „Unfähigkeit“ vorgeworfen. Der Staat missachte eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs, hieß es.
Dieser hatte zuvor verfügt, dass die Umverteilung von 1080 unbegleiteten minderjährigen Migranten und Flüchtlingen binnen zehn Tagen durch- und umgesetzt werden müsse. Trotz dieser Anordnung vom 25. März ist seither wenig passiert.
Kanaren-Migration: Gericht fordert Staat zum Handeln auf
In einer Reaktion forderte das Oberste Gericht den Staat nun auf, bis zum 29. Mai zu erklären, welche konkreten Maßnahmen in der Zwischenzeit ergriffen wurden. Die Kritik des Gericht lautet nicht nur, dass die Umsetzung stocke, sondern auch, dass der Staat diesen 1080 Minderjährigen das System von Pflegefamilien vorenthalten habe. Die Minderjährigen hätten „alle Rechte“ und es sei „unverzichtbar, die derzeitige Überbelegung“ der Zentren auf den Inseln umgehend zu beheben.
Das Gericht geht derzeit davon aus, dass „die im Beschluss vom 25. März vereinbarte Anforderung nicht in ihren eigenen Bedingungen erfüllt wurde“. Aus diesem Grund werde erwartet, dass die Staatsverwaltung konkret über mehrere im Urteil angeführte Aspekte informieren wird. Die Kanaren erhoffen sich, daraus eine konkrete Planung ableiten zu können.
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Seit 2018 betreuten die Kanaren 28.000 minderjährige Migranten
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