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Ab Samstag sind Sport und Spaziergänge in ganz Spanien wieder erlaubt


Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 3 Minuten

Das Boletín Oficial del Estado (BOE) stellt klar, was nach den Aussagen von Gesundheitsminister Salvador Illa noch Raum für Spekulationen gelassen hatte: Ab Samstag sind Spaziergänge und individueller Sport in Spanien wieder erlaubt. Es gilt keine zeitliche Begrenzung für einzelne Ausflüge oder Einheiten, allerdings haben alle Altersgruppen genaue Zeitspannen, innerhalb derer sie ihre Aktivitäten ausüben dürfen. Wir erklären die Einzelheiten.

Die Gesundheitsverordnung 380/2020 sorgt für die langersehnte Deeskalation der Ausnahmesituation in Spanien. Die neue Verordnung stellt klar, was auch nach den Aussagen von Gesundheitsminister Salvador Illa zuletzt Spekulationen zugelassen hatte: Individueller Sport ist wieder erlaubt, genau wie Spaziergänge im Freien. Eine maximale Dauer für einzelne Betätigungen gibt es nicht. Zumindest beim Sport soll es auch keinen maximalen Radius geben. Allerdings sollen zumindest die Gemeindegrenzen nicht überschritten werden. Beim Spazierengehen soll ein Radius von einem Kilometer um den Wohnort herum gewahrt werden.

Spanien lockert Ausgangssperre weiter: Minderjährigen gehört der Tag, Erwachsenen der Morgen und Abend

Dafür es gibt Zeitspannen für jede Altersgruppe, die den Ausgang regeln: Erwachsene, die ab Samstag Luft schnappen gehen möchten, dürfen dies zwischen 6 und 10 sowie zwischen 20 und 23 Uhr. Personen über 70 Jahre haben von 10 bis 12 und von 19 bis 20 Uhr Ausgang. Kindern gehört die überwiegende Zeit des Tages: Minderjährige dürfen zwischen 12 und 19 Uhr ausgehen. Ihnen gehört damit weiterhin der überwiegende Tag, auch wenn die Zeiten für sie im Vergleich zur Vorwoche leicht eingekürzt wurden.

Sowohl beim normalen Ausgehen als auch beim Sport müssen weiterhin Abstände zwischen einzelnen Personen eingehalten werden. Entsprechend sind nicht alle Sportarten möglich. Kontaktsport bleibt weiterhin untersagt, während beispielsweise Tennis-Einzelmatches oder Jogging erlaubt sind. Gemeinsam genutzte Umkleidekabinen müssen aber geschlossen bleiben. Die Verordnung sagt dazu: Sportler müssten “einen Abstand zu Dritten von mindestens zwei Metern einhalten”. Die Regierung legt außerdem fest, dass bei körperlicher Aktivität “überfüllte Räume sowie Orte mit Menschenmassen vermieden werden müssen”.

Vorrechte für Fußgänger und Radfahrer in Spanien und auf den Kanaren

Innerhalb des Straßenverkehrs sollen Autos verstärkte Rücksicht auf Fahrradfahrer und diese wiederum auf Fußgänger nehmen. Dies diene insbesondere dazu, die soziale Distanz einfacher einhalten zu können.

Zudem gibt es weitere Ausnahmen: Menschen mit Krankheitssymptomen sollen weiterhin in freiwilliger Quarantäne verbleiben, um beim Ausgang das Corona-Virus oder andere Krankheiten nicht zu verbreiten. Zudem müssen Bürger in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern diese Zeitfenster nicht einhalten, was insbesondere auf den Kanarischen Inseln einige Gebiete betrifft. Sie dürfen zwischen 6 und 23 Uhr also auch gleichzeitig ausgehen. Es gilt allerdings ein verstärktes Gebot, die soziale Distanz einzuhalten und Menschenmassen unbedingt zu vermeiden. Für solche Gemeinden empfahl Gesundheitsminister Illa zudem, besondere Routen für Jogger und Radfahrer zu kennzeichnen.


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Illa mahnte zudem weiterhin zu großer Vorsicht im Alltag. Das Virus dürfe unter keinen Umständen wieder die Oberhand erlangen. Menschenansammlungen, wie sie nach der ersten Lockerung für Kinder aufgekommen waren, müssen dringend vermieden werden, um die Covid-19-Infektionen nicht erneut zu steigern.

Alles zum Vier-Phasen-Plan, der Spanien in die Normalität zurückführen soll, lesen Sie jetzt hier.

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Über den Text

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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