Die EU-Kommission hat Spanien ein weiteres Vorgehen gegen individuelle Handgepäck-Zusatzgebühren untersagt. Der Verband der Fluggesellschaften, ALA, begrüßte den Schritt jetzt öffentlich.
Spanien hatte Fluggesellschaften Strafzahlungen angedroht, die im Land Sondergebühren für Handgepäck verlangten. Die Politik war der Meinung, dass Handgepäck im Flugpreis inkludiert sein müsste. Auch wegen Gebühren für Sitzplatzreservierungen wurde ermittelt. Mehrere Airlines waren dagegen vorgegangen.
ALA zeigte sich zufrieden, dass Brüssel die Freiheit der Fluggesellschaften, ihre Preispolitik selbst festzulegen, unterstrich. Laut Verband sei man froh, dass die Gesetzgebung den Airlines freie Hand garantiere.
Handgepäck darf auf Kanaren-Flügen extra kosten
Die Vereinigung der Fluggesellschaften betonte, dass die Handgepäck-Größe und das Gewicht festgelegt und bestätigt wurden. Es sei gut und richtig, dass Gepäckstücke, die diesen Maßen nicht gerecht werden, individuell bepreist werden dürfen.
„Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, dass diese Praktiken legal sind“, hieß es seitens ALA. Weiter teilte die Vereinigung mit, dass es korrekt sei, wenn „jede Fluggesellschaft ihre eigene Preispolitik frei umsetzen kann. Das Verbraucherschutz-Ministerium hat seine Kompetenzen überschritten, indem es eine einseitige, ungerechtfertigte Sanktion verhängt und dabei die EU und die europäische Gesetzgebung missachtet hat“, sagte ALA-Präsident Javier Gándara.
Ermittlungen gegen Billig-Airlines vorerst eingestellt
Gándara forderte das Verbraucherschutz-Ministerium zudem auf, die ungerechtfertigten Strafen gegen mehrere Fluggesellschaften zurückzuziehen, Mit Blick auf die Entscheidung aus Brüssel sei dies nun überfällig.
Das Ministerium hatte im Mai angekündigt, Airlines zu sanktionieren, die unter anderem wegen des Handgepäcks Zusatzgebühren erhoben hatten. Die Ermittlungen liefen gegen Ryanair, Vueling, EasyJet, Norwegian und Volotea.





















Leserkommentare zu:
EU pfeift Spanien zurück: Handgepäck die Kanaren darf extra kosten
Aus dem Artikel wird für mich nicht ganz klar, um was es ging. Wurde pauschal fürs Handgepäck eine Gebühr erhoben oder nur, wenn das Handgepäck die festgelegten Maße überschritt?
Sollte das Erstere der Fall sein, dann könnte ich auch damit leben, finde aber, die Fluggesellschaften dürften mit diesem Preis (ohne Handgepäck) nicht prominent werben, d.h. die Einschränkung („ohne Handgepäck“) müsste in der gleichen Schriftgröße wie der Preis genannt werden.
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