Ein Video eines auf Selbstverteidigung spezialisierten Instagram-Profils hat innerhalb von zwei Tagen mehr als 15.000 Likes erhalten. Der Clip zeigt eine Drohne über einem FKK-Strand.
In dem Video wird thematisiert, wie sich Betroffene wehren können, wenn sie von einer Drohne ohne Erlaubnis beim Nacktbaden am FKK-Strand gefilmt wurden. Die Veröffentlichung löste eine breite Debatte über Privatsphäre, rechtliche Aspekte und den Einsatz von Drohnen an sensiblen Orten aus.
In dem Video stellt der Autor die Frage: „Mich hat eine Drohne nackt an einem FKK-Strand gefilmt. Was kann ich tun?“ Anschließend erläuterte er fünf zentrale Schritte, mit denen sich Betroffene rechtlich schützen können, ohne selbst Fehler zu machen, die ihnen später selbst juristische Konsequenzen bereiten könnten.
Kanaren: Rechtliche Schritte bei Drohnen-Aufnahmen am Strand
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Die Empfehlungen orientierten sich an Hinweisen von Experten für Sicherheit und Recht. Zunächst solle man den Flug der Drohne mit dem Handy dokumentieren, um einen visuellen Nachweis zu sichern. Bleibe die Drohne über längere Zeit über einer Person oder folge sie ihr, könne dies einen strafbaren Eingriff in die Intimsphäre darstellen – insbesondere, wenn die Person unbekleidet ist.
Als nächsten Schritt empfehlen die Experten, die Notrufnummer 112 oder die 062 der Guardia Civil zu wählen, um den Vorfall offiziell zu melden – auch wenn die Behörden nicht sofort eingreifen. Wichtig sei zudem, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen, indem man dem Fluggerät mit den Augen folge und den Betreiber möglichst ebenfalls filme – jedoch ohne direkte Konfrontation.
Wer den Verdacht habe, in kompromittierender Situation gefilmt worden zu sein, könne Anzeige wegen Verletzung der Intimsphäre erstatten. Laut spanischem Strafgesetzbuch handele es sich dabei um eine Straftat.
Im Video wird zudem ausdrücklich vor einem häufigen Fehler gewarnt: Man solle niemals versuchen, die Drohne gewaltsam vom Himmel zu holen oder sie zu beschädigen, falls sie in der Nähe landet. Ein solches Vorgehen könne als Straftat gewertet werden und rechtliche Konsequenzen in die andere Richtung nach sich ziehen.
Kanaren: Drohnen an Stränden sind streng geregelt
Die Nutzung von Drohnen ist in Spanien durch die Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) geregelt. Grundsätzlich ist das Fliegen über bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Menschen ohne deren ausdrückliche Zustimmung untersagt. Das Filmen von Personen ohne deren Einwilligung – insbesondere an Orten wie FKK-Stränden – kann strafbar sein.
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Video: Drohne filmt an FKK-Strand auf den Kanaren
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